Im Jahr 2024 haben die Gerichte in Sachsen-Anhalt insgesamt 16 141 Personen rechtskräftig verurteilt. Der Frauenanteil lag dabei mit 2 929 Verurteilten bei lediglich 18 Prozent.
Besonders häufig standen Straßenverkehrsdelikte am Anfang einer Verurteilung: Bei 27 Prozent aller Fälle (4 397 Verurteilungen) war ein Verkehrsdelikt ausschlaggebend. Auffällig ist der Altersbezug: Während bei jüngeren Erwachsenen bis 40 Jahre nur etwa ein Viertel der Urteile auf Verkehrsdelikte zurückging, nahm der Anteil mit zunehmendem Alter deutlich zu. Bei den über 80-Jährigen machten sie sogar 85 Prozent aller Verurteilungen aus.
Für Frauen zeigte sich ein ähnliches, wenn auch leicht abgeschwächtes Bild: In der Altersgruppe der 30- bis unter 40-Jährigen lag der Anteil bei 21 Prozent, bei den über 80-Jährigen bei 80 Prozent. Insgesamt wurden Frauen seltener wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt (23 Prozent; 683 Fälle).
Dafür fielen Frauen stärker unter das Strafgesetzbuch abseits des Verkehrsrechts. 65 Prozent (1 910 Fälle) der weiblichen Verurteilungen gingen auf solche Straftaten zurück – mehr als im Durchschnitt aller Verurteilten (58 Prozent). Nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen wurden 2 359 Personen verurteilt, darunter 336 Frauen (11 Prozent aller weiblichen Verurteilten).
Hinter den statistischen Angaben steht ein festes Prinzip: Gezählt wird immer die schwerste Straftat, die nach abstraktem Strafmaß ins Gewicht fällt. Wurden mehrere Verfahren gegen eine Person geführt, taucht diese auch mehrfach in der Statistik auf.