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Stadträte bekommen mehr Geld

Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert. Damit werden zum 1. Juli 2024 die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen, inklusive den Sitzungsgeldern, für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen um rund 20 Prozent angehoben. Insbesondere die mehr als 10.000 ehrenamtlichen Mitglieder in den kommunalen Vertretungen und Ortschaften sowie die 114 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nun eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Auch die vielen Freiwilligen in den Feuerwehren des Landes können höhere Aufwandsentschädigungen erhalten.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl und den sonstigen örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Kommune. Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial oder Reisekosten handeln. Die konkrete Höhe für Sitzungsgelder und Pauschalen bestimmen die kommunalen Vertretungen in eigener Zuständigkeit innerhalb des durch die KomEVO gesetzten Rahmens. Mit der Anhebung der Höchstbeträge wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.

Die neuen monatlichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen im Überblick:

Für ein Mitglied des Gemeinderates oder Verbandsgemeinderates:

Einwohnerzahl der Gemeinde oder Verbandsgemeinde Monatliche Pauschale in Euro
ausschließlich Pauschale Pauschale neben Sitzungsgeld
bis 1 000 50 32
von 1 001 bis 1 500 68 50
von 1 501 bis 2 000 88 68
von 2 001 bis 3 000 100 76
von 3 001 bis 5 000 124 100
von 5 001 bis 10 000 155 124
von 10 001 bis 20 000 186 149
von 20 001 bis 30 000 216 161
von 30 001 bis 50 000 247 186
von 50 001 bis 150 000 284 210
über 150 000 371 284

Für ein Mitglied des Kreistages:

Monatliche Pauschale in Euro
ausschließlich Pauschale Pauschale neben Sitzungsgeld
371 284

Für einen ehrenamtlichen Bürgermeister:

Einwohnerzahl der Gemeinde Monatliche Pauschale in Euro
bis 1 000 570 bis 950
von 1 001 bis 1 500 680 bis 1 140
von 1 501 bis 2 000 840 bis 1 290
von 2 001 bis 3 000 1 030 bis 1 550
von 3 001 bis 5 000 1 210 bis 1 860
über 5 000 1 360 bis 2 040

Für ein Mitglied des Ortschaftsrates:

Einwohnerzahl der Ortschaft Monatliche Pauschale in Euro
ausschließlich Pauschale Pauschale neben Sitzungsgeld
bis 500 30 11
von 501 bis 1 000 38 21
von 1 001 bis 1 500 46 30
von 1 501 bis 2 000 55 38
von 2 001 bis 3 000 65 46
von 3 001 bis 4 000 73 55
von 4 001 bis 5 000 84 65
über 5 000 92 73

Für einen Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher:

Einwohnerzahl der Ortschaft Monatliche Pauschale in Euro
bis 500 80 bis 230
von 501 bis 1 000 115 bis 340
von 1 001 bis 2 000 160 bis 460
über 2 000 195 bis 585

Für ehrenamtlich tätige Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr:

 

– Kreisbrandmeister 600 Euro,

– Stellvertretender Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter 360 Euro,

– Kreisjugendfeuerwehrwart 240 Euro,

– Führer einer Einheit für besondere Einsätze 100 Euro,

– Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiter 420 Euro,

– Ortswehrleiter 180 Euro,

– Verbandsführer 85 Euro,

– Zugführer 75 Euro,

– Gruppenführer 60 Euro,

– Gemeindejugendfeuerwehrwart 135 Euro,

– Ortsjugendfeuerwehrwart 100 Euro,

– Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr oder Stadtfeuerwehr 135 Euro,

– Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren 100 Euro und

– Gerätewart 120 Euro.

Für einen Vertreter eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im Verbandsgebiet Monatliche Pauschale in Euro
ausschließlich Pauschale Pauschale neben Sitzungsgeld
bis 1 000 26 17
von 1 001 bis 1 500 36 26
von 1 501 bis 2 000 44 32
von 2 001 bis 3 000 50 38
von 3 001 bis 5 000 62 50
von 5 001 bis 10 000 79 62
von 10 001 bis 20 000 94 76
von 20 001 bis 30 000 109 82
von 30 001 bis 50 000 124 94
von 50 001 bis 150 000 142 106
über 150 000 186 142

Für einen ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im Verbandsgebiet Monatliche Pauschale in Euro
bis 1 000 70 bis 105
von 1 001 bis 1 500 95 bis 140
von 1 501 bis 2 000 120 bis 180
von 2 001 bis 3 000 135 bis 200
von 3 001 bis 5 000 165 bis 250
von 5 001 bis 10 000 205 bis 310
von 10 001 bis 20 000 245 bis 370
von 20 001 bis 30 000 285 bis 430
von 30 001 bis 50 000 330 bis 500
von 50 001 bis 150 000 380 bis 570
über 150 000 490 bis 740

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