Die Stadt Halle (Saale) hebt zum 14. Januar 2026 die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Gleichzeitig wird das Verbot von Rassetaubenausstellungen widerrufen. Grundlage ist eine aktualisierte Risikobewertung zur Geflügelpest (HPAI), nach der das Risiko einer Einschleppung des Virus derzeit als gesunken eingeschätzt wird.
Die zuständige Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung widerruft damit Teile der bestehenden Allgemeinverfügung. Nach Angaben der Stadt gelten Tauben nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts epidemiologisch als sogenannte Sackgassenwirte, da Infektionen mit dem HPAI-Virus bei ihnen nur in seltenen Einzelfällen auftreten und sie nicht wesentlich zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens beitragen.
Weiterhin bestehen bleibt das Verbot von Geflügelausstellungen. Die Stadt begründet dies mit dem erhöhten Risiko der Seuchenverschleppung, das durch das Zusammenführen von Geflügel aus unterschiedlichen Haltungen entsteht.
Die geänderte Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 16. Januar 2026 sowie auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Geflügelhalter werden zugleich daran erinnert, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Geflügelpestverordnung weiterhin einzuhalten.