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Stadt Halle appelliert: Kein Streusalz auf Gehwegen

Halle. Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadt Halle (Saale) an die geltenden Regeln für den Winterdienst auf Gehwegen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden aufgefordert, beim Freihalten von Schnee und Eis auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten. Der Gebrauch von Salz und anderen auftauenden Stoffen ist aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich nicht erlaubt.

Wie die Stadt mitteilt, sieht die Straßenreinigungssatzung nur eng begrenzte Ausnahmen vor. Streusalz darf demnach lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen eingesetzt werden, etwa bei extremer Schnee- und Eisglätte oder bei Eisregen. Auch an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie auf stark geneigten Strecken ist der Einsatz zulässig.

Besonders betont wird, dass Baumscheiben und begrünte Flächen keinesfalls mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen bestreut werden dürfen. Ebenso ist es untersagt, Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, auf oder an diesen Flächen abzulagern.

Die Stadt weist darauf hin, dass Streusalz Pflanzen, Tieren und Böden schadet und zudem Fahrzeuge sowie Bauwerke angreifen kann. In den meisten Fällen sei es ausreichend, Schnee mit einem handelsüblichen Schneeschieber und einem Besen zu beseitigen. Für den privaten Winterdienst werden umweltfreundliche Streumittel empfohlen, etwa Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, ebenso Sand, Splitt, Granulat, Holzspäne oder gemahlene Schlacke.

Mit dem Hinweis verbindet die Stadt den Appell, im Winterdienst Rücksicht auf Umwelt und Stadtgrün zu nehmen und die geltenden Regelungen einzuhalten.

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