Zum 1. Februar 2024 sind im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge gestiegen, bis zu denen die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hatte der Stadtrat noch in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 beschlossen.
Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften für Unterkunft und Heizung Bedarfe bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:
Haushaltsgröße |
Bruttokaltmiete 2024 (Grundmiete + kalte Betriebskosten) |
1- Personen-Haushalt | 380,00 € |
2- Personen-Haushalt | 423,60 € |
3- Personen-Haushalt | 506,80 € |
4- Personen-Haushalt | 597,60 € |
5- Personen-Haushalt | 782,10 € |
für jede weitere Person | 86,90 € |
Die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) berücksichtigen die neuen Richtwerte nun automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen daher nicht gesondert gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin fort.
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind. Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft. Dieser kann im Internet abgerufen werden unter: www.heizspiegel.de
Angemessene Wohnfläche für Heizkosten:
Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
1- Personen-Haushalt | bis 50 m² |
2- Personen-Haushalt | bis 60 m² |
3- Personen-Haushalt | bis 70 m² |
4- Personen-Haushalt | bis 80 m² |
5- Personen-Haushalt | bis 90 m² |
für jede weitere Person | bis 10 m² |