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Stadt äußert sich zum Abbruch des Baudenkmals „Marktwirtschaft“

Am denkmalgeschützten Gebäude Brüderstraße 7 haben am vergangenen Dienstag die Abbrucharbeiten begonnen. Entfernt wird das Haus bis auf die Oberkante der Erdgeschossdecke, ausgenommen bleibt der schmale Anbau zur Brüderstraße 6.

Nach Angaben der Stadt seien die Maßnahme auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts unumgänglich gewesen, §§ 3 und 12 Abs. 1 BauO LSA, § 57 Abs. 2 BauO LSA in Verbindung mit § 13 SOG LSA. Dem Eigentümer sei auferlegt worden, erhaltungsfähige Bauteile – etwa Fenstergewände, Schmuckelemente, konstruktive Details – während des Abbruchs zu bergen und für eine spätere Wiederverwendung zu sichern. Ob dies tatsächlich in der gebotenen Sorgfalt geschieht, lässt sich bislang nicht beurteilen. Auf den Bildern, die hier und im Netz zu sehen sind, ist dies nicht unbedingt erkennbar.

Die Verwaltung erklärte außerdem, dass ein Statiker, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, sowie die untere Denkmalschutzbehörde eingebunden seien. Der Fortschritt der Arbeiten hänge, so die Darstellung, wesentlich davon ab, wie das geschwächte Gebäude auf die eingesetzte Abbruchtechnik reagiere.

Zudem solle eine Anordnung zur Wiederherstellung des Hauses vorbereitet werden, rechtliche Ausgestaltung derzeit noch in verwaltungsinterner Abstimmung. Ob und in welchem Umfang diese tatsächlich greifen wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale)

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