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SPD-Fraktion warnt vor Gefährdung der Sportvereine durch höhere Betriebskosten

Die SPD-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) lehnt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Betriebskostenbeteiligung von Sportvereinen bei der Nutzung kommunaler Sportstätten entschieden ab.

„Sport ist ein Gemeinschaftsgut. Unsere halleschen Sportvereine leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Integration, zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls und zur Gesundheitsvorsorge. Wenn wir diese Strukturen gefährden, verlieren wir mehr als nur Freizeitangebote – wir verlieren einen entscheidenden Teil des sozialen Miteinanders“, betonte Fabian Borggrefe, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. „Es geht hier nicht nur um den Leistungssport, sondern auch um den Breitensport, der für viele Menschen die einzige Möglichkeit zur regelmäßigen Bewegung bietet. Die vorgeschlagene Regelung stellt eine Bedrohung für die soziale Teilhabe dar und muss dringend überarbeitet werden. Die Vereine sind das Rückgrat des halleschen Sports und dürfen nicht mit zusätzlichen finanziellen Belastungen in die Knie gezwungen werden.“

In der Sitzung des Sportausschusses am 10. September 2025 hatten zahlreiche Vereinsvertreterinnen und -vertreter bereits deutlich gemacht, dass eine stärkere Betriebskostenbeteiligung für viele Klubs existenzbedrohend wäre. Die SPD-Fraktion kündigte an, sich im Stadtrat weiterhin mit Nachdruck für die Interessen der halleschen Sportvereine einzusetzen.

Hintergrund: Die Diskussion dreht sich um die dritte Änderung der Sportstättenbenutzungssatzung der Stadt Halle (Saale). Weitere Informationen finden Sie hier: Vorlage im Ratsinformationssystem.

Quelle: SPD-Fraktion im Stadtrat Halle (Saale)

2 comments on “SPD-Fraktion warnt vor Gefährdung der Sportvereine durch höhere Betriebskosten”

  1. Förderung für Großveranstaltungen (Deutschlandtour) streichen, schon muss man nicht in die Tasche der kleinen Vereine greifen.

  2. Ja, einverstanden. Zumal das ohnehin eine Werbeveranstaltung des Lebensmitteleinzelhändlers ist, da sollte die Stadt vom Veranstalter Gebühren erheben für die Nutzung des Verkehrsraums.

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