Projektträger in Halle haben noch bis zum 1. März 2026 die Möglichkeit, sich um EU-Fördermittel für lokale Entwicklungsprojekte zu bewerben. Unter dem Leitbild „Sozial, kulturell, attraktiv – für (H)alle“ werden Vorhaben gesucht, die einen positiven Beitrag für die Stadtgesellschaft leisten.
Gefördert werden Projekte in fünf Bereichen:
- Stärkung von Tourismus, kulturellem Erbe und Denkmalschutz,
- Förderung bürgerschaftlichen Engagements und gesellschaftlichen Zusammenlebens,
- Entwicklung von Spiel, Sport und Gesundheit,
- Förderung klimaneutraler Mobilität und Vernetzung,
- Naturerleben und Schaffung von Naherholungsmöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EU-Programms LEADER/CLLD. Entscheidend ist, dass nicht übergeordnete Institutionen, sondern auf kommunaler Ebene verankerte Gremien über die Mittelvergabe bestimmen. In Halle (Saale) sind dies die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle (Saale) und der LEADER Halle e.V..
Bewerben können sich Einzelpersonen ebenso wie Institutionen – zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Verbände oder Träger kultureller Einrichtungen. Die Projekte müssen in Halle umgesetzt werden und können mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Alle Anträge werden von einer Jury nach festen Kriterien geprüft. Unterstützung erhalten Antragsteller durch das LAG-Management, das von der Sachsen-Anhaltischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG) betreut wird.
Weitere Informationen:
Website LAG Halle (Saale): https://www.lag-halle.de/
E-Mail: lag-halle@saleg.de