Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie einige Maßnahmen getroffen, um finanziell durch die Krise belastete Menschen zu unterstützen. Hierzu wurde auch ein Sozialschutzpaket beschlossen, welches den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Dieses endet nun aber am 30.08. dieses Jahres.
Während der letzten Monate war es demnach nicht nötig, einen
Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Für
Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31.03. bis
einschließlich 30.08. dieses Jahres enden, werden die Leistungen
automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft nun aber zum
30.08. aus. Die Jobcenter verschicken deshalb seit dieser Woche
Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31.08.
endet.
Die neuen Weiterbewilligungsanträge müssen demnach rechtzeitig in
den Jobcentern eingehen, um eine Verlängerung der Zahlungen zu
ermöglichen.
Auch die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft wird demnächst enden. Sie gilt noch bis zum 30.09.