Für bestimmte Simson-Reimporte gelten in Sachsen-Anhalt künftig dieselben Übergangsregelungen wie für ursprünglich in der DDR zugelassene Fahrzeuge. Damit können die betreffenden Mopeds weiterhin mit den für DDR-Fahrzeuge geltenden Geschwindigkeits- und Fahrerlaubnisregelungen gefahren werden.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einem DDR-Typ entspricht, spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde und verkehrssicher ist. Damit können entsprechende Fahrzeuge weiterhin zulassungsfrei und mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden.
Die Regelung geht auf eine Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zurück und wurde nach Angaben der Fraktion gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bundesländern umgesetzt. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Detlef Gürth, sprach von einem Erfolg für „ostdeutsches Kulturgut und bezahlbare Mobilität im ländlichen Raum“.
Die Fraktion fordert nun eine zügige und unbürokratische Bearbeitung der Folgeanträge durch die Behörden. Zugleich appellierte sie an die übrigen Bundesländer, die Regelung ebenfalls anzuerkennen.
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
One comment on “Simson-Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt künftig gefahren werden”
Mein Gott, auch die CDU eifert der AfD hinterher: https://www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-sachsen-anhalt/wahl-sachsen-anhalt-2026-wehe-wenn-die-langmut-im-westen-endet-201111685.html
Die CDU wetteifert mit der AfD um die größte Peinlichkeit ?…