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Sicher reisen mit Arzneimitteln: Was im Urlaub erlaubt ist – und was nicht: Landesverwaltungsamt gibt Tipps für die Mitnahme von Medikamenten und Betäubungsmitteln ins Ausland

Die Sommerferien sind da, die Koffer werden gepackt – und mit ihnen oft auch Tabletten, Tropfen und Salben. Für viele Reisende gehören Arzneimittel zur Urlaubsgrundausstattung, manche sind sogar auf starke Medikamente wie Betäubungsmittel angewiesen. Was für den Alltag selbstverständlich ist, kann im Ausland allerdings schnell zur juristischen Stolperfalle werden.

„Viele Menschen sind leider auch im Urlaub auf Arzneimittel und speziell auf Betäubungsmittel angewiesen. Davon unabhängig ist die Mitnahme einer Reiseapotheke immer zu empfehlen oder sogar notwendig“, betont Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt. Sein Haus ist für die Ein- und Ausfuhrregelungen von Arzneimitteln zuständig – und stellt jährlich rund 1.000 Beglaubigungen für Reisen mit Betäubungsmitteln aus.

Vorsicht bei Betäubungsmitteln – Bescheinigung nötig

Wer starke Schmerzmittel, Beruhigungsmittel oder ähnliche Medikamente mit auf Reisen nehmen muss, sollte unbedingt vorbereitet sein: Für Betäubungsmittel ist eine spezielle Bescheinigung erforderlich. Diese wird zunächst vom behandelnden Arzt ausgestellt und anschließend durch das Landesverwaltungsamt beglaubigt.

Je nachdem, ob das Reiseziel innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums liegt, kommen dabei unterschiedliche Formulare zum Einsatz. Musterbescheinigungen und Hinweise bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter:

👉 www.bfarm.de/Bundesopiumstelle

Die Beglaubigung erfolgt kostenfrei. Damit sie rechtzeitig vorliegt, empfiehlt das Landesverwaltungsamt, die Unterlagen rund vier Wochen vor Reisebeginn einzureichen. Wer kurzfristig reist, kann die Unterlagen auch persönlich abgeben – nach vorheriger Terminvereinbarung. „Wir bearbeiten die meisten Anträge innerhalb einer Woche“, sagt Referatsleiterin Elke Weitershaus.

Kontakt für Rückfragen und Terminvereinbarung:
📞 0345 514 1286

Arzneimittel im Ausland kaufen? Mit Vorsicht!

Wer im Urlaub Medikamente nachkauft, sollte ebenfalls gut informiert sein. Zwar dürfen Medikamente für den Eigenbedarf grundsätzlich wieder mit nach Hause gebracht werden – doch die Menge ist begrenzt. Laut deutschem Arzneimittelgesetz ist nur die „übliche persönliche Bedarfsmengen“ für maximal drei Monate erlaubt.

Größere Einkäufe oder rezeptpflichtige Medikamente aus dem Ausland können bei der Rückreise zu Problemen mit dem Zoll führen. Neben der Einziehung der Arzneimittel droht auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die besten Tipps für eine sichere Reiseapotheke

  1. Rechtzeitig informieren: Die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes gelten – Informationen bieten Botschaften, Konsulate oder offizielle Webseiten.
  2. Bescheinigung für Betäubungsmittel: Nur mit Beglaubigung erlaubt – rechtzeitig beim Arzt und LVwA beantragen.
  3. Nur Eigenbedarf einführen: Maximal drei Monate Bedarf bei der Rückreise erlaubt.
  4. Reiseapotheke vorbereiten: Schmerzmittel, Verbandszeug, Fiebermittel, Desinfektionsmittel – gut vorsorgen.
  5. Kontakt zum Amt: Bei Unsicherheiten lieber nachfragen – das LVwA berät telefonisch.

Fazit:

Urlaub und Gesundheit müssen sich nicht ausschließen – aber die Kombination erfordert Vorbereitung. Besonders wer auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte mit Augenmaß planen und sich frühzeitig um die nötigen Dokumente kümmern. So bleibt die Reise unbeschwert – und die Urlaubserinnerung frei von bösen Überraschungen.



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