Im Rahmen eines sogenannten besonders beschleunigten Verfahrens hat ein Strafrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) heute früh einen 1997 geborenen Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen.
Der gebürtige Littauer wurde schuldig gesprochen, am 31.08.2020
gegen 16:30 Uhr in einem Elektronik-Fachmarkt im Einkaufspark Nova
Eventis in Günthersdorf dem Warenregal zwei Digitalkameras im
Gesamtverkaufswert von 1.836,36 € entnommen und sie in einer
Sporttasche verstaut zu haben, um diese Kameras unbezahlt
mitzunehmen.
Die Tasche war mit Aluminium-Folie ausgeschlagen und so präpariert,
dass die am Ausgang angebrachte Diebstahlssicherung beim Verlassen
des Marktes nicht den Alarm auslöste. Die Tat wurde durch einen
Angestellten beobachtet. Nach dem Verlassen des Geschäfts konnte
der Angeklagte mit dem Diebesgut gestellt werden.
Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Angeklagte die Tat zu. Das
Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft und der
Angeklagte sofort auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet
haben.