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Sachsen-Anhalt reformiert Parlamentsregeln vor Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine umfassende Reform seiner Geschäftsordnung beschlossen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu sichern und mögliche Blockadesituationen nach der kommenden Landtagswahl zu vermeiden.

Für den Landtag stimmten nach Angaben des Berichts die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen. Die AfD Sachsen-Anhalt votierte dagegen und kritisierte die Änderungen deutlich.

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Wahl des Landtagspräsidenten. Künftig soll nicht mehr allein die Größe der Fraktion ausschlaggebend sein, sondern eine Mehrheitsentscheidung im Parlament. Damit soll verhindert werden, dass Wahlgänge an fehlenden Mehrheiten scheitern.

Zudem wurden neue Regeln zur Beschäftigung von Mitarbeitenden in Fraktionen beschlossen. Abgeordnete dürfen künftig keine engen Familienangehörigen anderer Parlamentarier beschäftigen, außerdem wird die Zahl der Mitarbeitenden pro Abgeordnetem begrenzt. Hintergrund sind frühere Diskussionen über sogenannte Überkreuzbeschäftigungen.

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist der stärkere institutionelle Schutz von Einrichtungen wie der Landeszentrale für politische Bildung sowie von Staatsverträgen, etwa im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Regierungsfraktionen begründen die Maßnahmen mit dem Ziel, mögliche Machtkonzentrationen oder institutionelle Blockaden nach der Wahl zu verhindern. Kritiker sehen darin hingegen eine politische Vorfestlegung im Vorfeld der Abstimmung.

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