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Sachsen-Anhalt plant Sonntagsöffnung für automatisierte Dorfläden

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt hat den Weg für eine Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes freigemacht. Künftig sollen automatisierte Dorfläden auch an Sonn- und Feiertagen sowie samstags in den späten Abendstunden öffnen dürfen. Die finale Entscheidung muss der Landtag in einer der kommenden Sitzungen treffen.

Ein kraftvolles Zeichen für den ländlichen Raum

Die geplante Gesetzesänderung ermöglicht es vollautomatisierten Verkaufsstellen, ihren Betrieb an Wochenenden und Feiertagen fortzusetzen, sofern kein Personal eingesetzt wird. Hintergrund der Neuregelung ist eine Verfügung des Landesverwaltungsamts, die bislang vorschreibt, dass solche Läden ab Samstag 20 Uhr und sonntags geschlossen bleiben müssen. Betroffen waren davon unter anderem Dorfläden in Orten wie Görzig und Wörlitz.

Andreas Silbersack, Fraktionschef der FDP, begrüßte die Gesetzesinitiative: „Wir geben damit ein kraftvolles Zeichen in die ländlichen Regionen. Das erhöht die Lebensqualität vor Ort.“ Er betonte, dass sich diese Läden zunehmend als soziale Treffpunkte für die Menschen in strukturschwachen Gebieten entwickeln.

Keine Gefährdung des Einzelhandels erwartet

Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP geht davon aus, dass die Gesetzesnovelle keine gravierenden Auswirkungen auf den klassischen Einzelhandel haben wird. Die hohen Umstellungskosten dürften verhindern, dass viele etablierte Geschäfte auf das automatisierte Modell setzen. Zudem seien die Verkaufsstellen meist in Regionen mit geringer Kundenzahl angesiedelt, sodass eine Konkurrenzsituation kaum entstehe.

Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, verteidigte die Initiative gegen Kritik aus der Opposition: „Die großen Discounter ziehen sich seit Jahren aus der Fläche zurück, was eine massive Unterversorgung vieler ländlicher Regionen zur Folge hat. Mit dieser Änderung im Ladenöffnungszeitengesetz schaffen wir eine Alternative und sorgen für neue Einkaufsmöglichkeiten.“ Zudem betonte er, dass die Anpassung des Gesetzes zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land beitrage.

Ob der Landtag dem Vorschlag zustimmen wird, bleibt abzuwarten. Befürworter sehen in der Gesetzesänderung eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des ländlichen Raums, Kritiker warnen vor einer schleichenden Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Die Entscheidung dürfte in den kommenden Wochen fallen.

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