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Sachsen-Anhalt führt landesweit Bezahlkarte für Asylbewerber ein

In einem Vorstoß zur Migrationssteuerung hat Sachsen-Anhalt die landesweite Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber nahezu abgeschlossen. Rund 8.500 Bezahlkarten wurden inzwischen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes ausgegeben. Damit zählt Sachsen-Anhalt zu den Pionieren unter den deutschen Bundesländern, die dieses System flächendeckend einführen.

Die Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Mit der Bezahlkarte schaffen wir mehr Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik. Sie hilft, Fehlanreize zu vermeiden und macht die Verwendung von staatlichen Leistungen transparenter.“ Vor allem soll die Karte verhindern, dass Gelder unkontrolliert ins Ausland fließen oder kriminelle Schleuserstrukturen unterstützt werden. Ein weiterer Vorteil zeigt sich in der deutlichen Entlastung der Kommunen, die bisher mit der organisatorisch aufwendigen Bargeldausgabe belastet waren. Die Einführung verlief ohne größere Schwierigkeiten, wie die Ministerin dankbar hervorhebt.

Auch der Landkreistag Sachsen-Anhalt sieht in der Bezahlkarte einen wichtigen Baustein einer geordneten Migrationssteuerung. Prof. Dr. Ariane Berger hebt hervor, dass das System den Verwaltungsaufwand deutlich verringert und damit eine praktische Hilfe für Landkreise und Städte ist. Zudem trage die Karte dazu bei, sogenannte Pull-Faktoren zu reduzieren – Anreize, die irreguläre Migration begünstigen.

Bernward Küper, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, beschreibt die Bezahlkarte als „wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen.“ Die bisherige Bargeldausgabe entfalle, was die Abläufe erheblich vereinfachen und entlasten könne.

Die Funktionsweise der Bezahlkarte ist guthabenbasiert und an keinen Bankkontoanschluss gebunden. Das individuelle Guthaben entspricht dem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sachleistungen bleiben unverändert erhalten. Die Karte erlaubt elektronische Zahlungen bei Händlern und Dienstleistern, ist jedoch mit Einschränkungen versehen: Überweisungen ins Ausland und Online-Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, Bargeldabhebungen auf 50 Euro begrenzt, um Missbrauch vorzubeugen.

Sachsen-Anhalt folgt damit einer gemeinsamen Entscheidung von 14 Bundesländern, die im Januar 2024 diese bundeseinheitliche Lösung mit Mindeststandards beschlossen haben. Die technische Umsetzung übernimmt ein Konsortium unter Federführung der Secupay AG. Die Kosten für Vergabe, Einführung und Betrieb trägt das Land selbst.

Mit diesem bewährten Instrument setzt Sachsen-Anhalt auf eine traditionell geordnete Verwaltung, die zugleich moderne digitale Wege nutzt, um klare Strukturen zu schaffen und Herausforderungen der Gegenwart zu meistern.


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