Skip to content
HalleSpektrum.de – Onlinemagazin aus Halle (Saale) Logo

Sachsen-Anhalt führt „Bachelor of Laws“ ein: Ein neuer Weg für Jurastudierende und Ausweg für gescheiterte Staatsexamen-Absolventen

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz von Sachsen-Anhalt plant eine wichtige Neuerung im juristischen Ausbildungssystem des Landes. Der „Bachelor of Laws“ (LL.B.) soll künftig als zusätzlicher Abschluss für Studierende der Rechtswissenschaften angeboten werden – als Reaktion auf die Herausforderungen, die viele angehende Juristen beim Staatsexamen erleben. Der Gesetzesentwurf zur Einführung dieses Abschlusses wird derzeit vorbereitet und soll im Frühjahr zur Kabinettsbefassung und anschließend im Landtag zur endgültigen Abstimmung eingebracht werden.

Warum der Bachelor of Laws wichtig ist

Traditionell folgt die juristische Ausbildung in Deutschland einer zweistufigen Struktur: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem erfolgreichen Bestehen des ersten Staatsexamens folgt das Rechtsreferendariat, das mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt. Nur wer beide Prüfungen besteht, wird Volljurist und kann beispielsweise als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt arbeiten.

Doch die Realität ist oft ernüchternd: Nicht jeder, der das erste Staatsexamen ablegt, schafft auch das zweite – und ein gewisser Prozentsatz der Jurastudierenden scheitert bereits beim ersten Examensversuch. Das hat weitreichende berufliche und persönliche Konsequenzen für die Betroffenen, die dann ohne eine klare berufliche Perspektive dastehen. Genau hier setzt der neue „Bachelor of Laws“ an.

Juristen, die nicht bestehen, erhalten eine berufliche Perspektive

„Wer Volljurist werden möchte, um später etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu arbeiten, muss weiterhin beide Staatsexamen erfolgreich abschließen – daran wird nicht gerüttelt“, betont Franziska Weidinger, die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt. „Mit der Einführung des Bachelor of Laws wollen wir jedoch eine wertvolle Ergänzung zu den klassischen Examensabschlüssen schaffen.“ Ziel ist es, den Studierenden eine Möglichkeit zu bieten, ihre im Studium erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen und damit eine berufliche Perspektive zu erhalten.

Der Bachelor of Laws ist jedoch kein Ersatz für die klassischen juristischen Examensabschlüsse. Absolventen des LL.B. haben weiterhin nicht die Befähigung zum Richteramt und sind nicht Volljuristen im rechtlichen Sinne. Dennoch eröffnet der Abschluss neue Karrierewege in Bereichen wie der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Unternehmensberatung, wo fundierte juristische Kenntnisse gefragt sind. Damit erhalten auch Juristen, die das Staatsexamen nicht bestanden haben, eine Chance, in ihrem Fachbereich zu arbeiten, ohne den langwierigen und oft entmutigenden Weg über das Referendariat und das zweite Examen gehen zu müssen.

Abschluss für Studierende, die das erste Staatsexamen geschafft haben

Der neue Bachelor-Abschluss wird an die Studierenden vergeben, die ihr rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen und alle Zulassungsvoraussetzungen für das erste Staatsexamen erfüllt haben, aber das Examen nicht bestehen. „Wir wollen den Studierenden in Sachsen-Anhalt eine berufliche Alternative bieten, falls sie das erste Staatsexamen nicht bestehen. Der Bachelor of Laws soll in diesen Fällen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern“, erläutert Weidinger weiter.

Die Einführung des Bachelorabschlusses könnte sich auch als ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für den Universitätsstandort Halle (Saale) erweisen. Bisher haben sich viele Studierende aufgrund fehlender Möglichkeiten, einen Bachelorabschluss zu erwerben, für andere Universitäten entschieden. Künftig könnte dieser neue Abschluss potenzielle Studierende dazu bewegen, das Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufzunehmen – ein wichtiger Schritt, um den Standort als Zentrum der juristischen Ausbildung zu stärken.

Reform im Sinne der Studierenden

Mit dieser Reform geht Sachsen-Anhalt einen Schritt, der nicht nur die Ausbildungslandschaft bereichert, sondern auch den Umgang mit den häufigen Misserfolgen im Staatsexamen ändert. Der Bachelor of Laws könnte insbesondere die Sorgen und Ängste von Studierenden lindern, die sich mit der Aussicht auf das Staatsexamen unter enormen Druck gesetzt sehen. Die Einführung dieses Abschlusses dürfte so auch zu einer spürbaren Entlastung für die Studierenden führen, die nicht nur mit der Herausforderung des Examens, sondern oft auch mit einem immensen Stress- und Prüfungsdruck kämpfen müssen.

Der Weg bleibt der gleiche – aber der Abschluss wird flexibler

Der „Bachelor of Laws“ steht nicht in Konkurrenz zu den traditionellen staatlichen Examensabschlüssen, sondern bietet eine zusätzliche Möglichkeit, die für viele Jurastudierende von entscheidender Bedeutung sein könnte. Wer das Ziel verfolgt, als Volljurist in die klassischen juristischen Berufe wie Richter oder Anwalt zu arbeiten, muss weiterhin die beiden Staatsexamen erfolgreich ablegen. Der Bachelor hingegen könnte Studierenden, die nach dem ersten Examen scheitern, eine Alternative bieten und ihre juristischen Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt anerkennen lassen.

Insgesamt stellt die Einführung des Bachelor of Laws eine zukunftsweisende Reform dar, die nicht nur den Jurastudierenden zugutekommt, sondern auch den Universitätsstandort Sachsen-Anhalt stärkt. Die Studierenden, die den neuen Abschluss erlangen, haben nicht nur ihre Studienzeit erfolgreich abgeschlossen, sondern erhalten auch die Chance, mit ihrem juristischen Wissen in vielfältigen Berufsfeldern Fuß zu fassen – und das ohne den Druck, die hohen Anforderungen des Staatsexamens erfüllen zu müssen.

Schreibe einen Kommentar