Magdeburg. Sachsen-Anhalt stärkt den Quereinstieg in den Erzieherberuf und fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 Praktika für Berufswechslerinnen und -wechsler. Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt das Sozialministerium weiterhin Mittel für das verpflichtende 600-stündige Vorpraktikum zur Verfügung. In beiden Jahren werden jeweils 25 Praktikumsplätze gefördert, wobei die Vergütung sich an den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientiert und bis zu 8.700 Euro betragen kann.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne betont: „Die Förderung des Vorpraktikums erleichtert den Quereinstieg und sorgt für mehr qualifizierte Fachkräfte in den Einrichtungen. Zahlreiche Absolventinnen und Absolventen haben uns bestätigt, dass sie ohne diese Unterstützung den Schritt in den Erzieherberuf nicht gewagt hätten. Danach bieten wir eine praxisintegrierte, finanzierte Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft an, um Quereinsteigende in den Einrichtungen zu halten.“
Wer ab dem 1. August 2025 oder 2026 eine Erzieherausbildung beginnen möchte, muss in der Regel ein mindestens 600 Stunden umfassendes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung absolvieren. Personen mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr im pädagogischen Bereich sind von dieser Voraussetzung ausgenommen. Interessierte sollten sich schnell mit einem kommunalen oder freien Träger in Verbindung setzen, einen Praktikumsvertrag abschließen und einen formlosen Förderantrag beim Sozialministerium einreichen. Voraussetzung für die Förderung sind der Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt und ein erweitertes Führungszeugnis.