Das Land Sachsen-Anhalt hat sich neben weiteren Bundesländern am gestrigen Tag erfolgreich an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligt. Dabei wurden insgesamt 45 vollziehbar ausreisepflichtige Personen per Sammelcharter nach Kabul geflogen; aus Sachsen-Anhalt stammten vier Personen. Unter diesen vier Personen befand sich auch ein junger volljähriger Afghane, der wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge, begangen im September 2018 in Köthen, rechtskräftig verurteilt worden war.
Innenminister Holger Stahlknecht: „Die staatlich vollzogene Ausreisepflicht verdeutlicht erneut das Funktionieren des Rechtsstaates, selbst in herausfordernden Fällen. Insbesondere im Fall des wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten Afghanen wird dies deutlich. Ich danke der Justiz, den Ausländerbehörden, dem Landesverwaltungsamt sowie der Landespolizei für ihr Engagement.“
9 comments on “Sachsen-Anhalt beteiligt sich an Sammelcharter nach Afghanistan”
Das verstehe ich nicht ganz. Ein rechtskräftigt Verurteilter wird ausgewiesen? Für was bedankt sich denn Herr Stahlknecht?
Das frage ich mich auch. Gibt es denn ein Abkommen, dass der Verurteilte in Afghanistan seine Haft weiterabsitzt?
Da bei dem Prozess Jugendstrafen zwischen 1 Jahr und 5 Monaten und 1 Jahr und 8 Monaten verhängt wurden und die Untersuchungshaft sicher mit angerechnet wurde, könnte es sein das die Strafen als verbüßt gelten.
Kann ja sein, dass man ihn im Knast zum Retter der afghanischen Trafohäuschen ausgebildet hat.
Der Grund war doch nicht seine Straftat, sondern er war vollziehbar ausdreisepflichtig, dazu muss man keine Straftaten begehen.
Ich engagiere mich seit langen für einen jungen Afghanen, der ist ausreispflichtig, die Abschiebung ist nur aus humanitären Gründen ausgesetzt.
Meines Wissens waren bislang ca. 90.000 Bundeswehrsoldaten in Afghanistan.
Zur Rettung der Mohnfelder?
McPoldy schrieb“:Da bei dem Prozess Jugendstrafen zwischen 1 Jahr und 5 Monaten und 1 Jahr und 8 Monaten verhängt wurden und die Untersuchungshaft sicher mit angerechnet wurde, könnte es sein das die Strafen als verbüßt gelten.“
Das scheint der Punkt zu sein, so ähnlich hat man es mir aus justizkreisen auch erklärt .
Trotzdem, wenn er eine Straftat begangen hat muß er dafür halt ins Gefängnis und zwar hier.
So wird es sein, er wird sein Strafe verbüßt haben.