Kabinett beschließt Anpassungen der Elektronischen Aktenverordnung. Unter anderem werden Regelungen zur Archivierung elektronischer Akten ergänzt.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat Änderungen an der Elektronischen Aktenverordnung (EAktVO LSA) beschlossen. Die Verordnung regelt seit Dezember 2020 die elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung.
Die Änderungen gehen auf eine Evaluierung der bisherigen Regelungen zurück. Angepasst und ergänzt wurden unter anderem Begriffsbestimmungen sowie Vorgaben zur Archivierung elektronischer Akten. Die Verordnung regelt außerdem die Gliederung der elektronischen Ablage in Akte, Vorgang und Dokument sowie die ordnungsgemäße Aktenführung.
Weitere Regelungen betreffen das Übertragen und Vernichten von Papierdokumenten und die elektronische Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen. Ziel der Verordnung ist der weitere Übergang von der Papierakte zur papierlosen elektronischen Akte und damit die Digitalisierung der Landesverwaltung.
Alle Ministerien und die Staatskanzlei arbeiten nach Angaben der Landesregierung bereits mit der elektronischen Akte. Im Geschäftsbereich des Innenministeriums wurde sie außerdem im Landesverwaltungsamt, am Institut für Brand- und Katastrophenschutz, im Landesarchiv sowie am Aus- und Fortbildungsinstitut eingeführt.
Im Statistischen Landesamt und bei der Landespolizei soll die elektronische Akte ebenfalls eingeführt werden.
Quelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt