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Rüdiger Erben (SPD) fordert „Z-Verbot“ in Sachsen-Anhalt: „Querdenker begrüßen völkerrechtswidrige Verbrechen“

Der Innenminister des Landes Niedersachsen Boris Pistorius hat in dieser Woche die Polizei darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verwendung des Buchstaben „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuches darstellen können.

Mit dieser Norm wird u. a. ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die niedersächsische Polizei ist angehalten, bei jedem Vorkommnis genau zu prüfen, ob mit der Präsentation des „Z“ ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg besteht, und dies konsequent zu verfolgen. Eine ähnliche Anweisung hat Innenminister Joachim Herrmann gegenüber der bayrischen Polizei erteilt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben begrüßt dies und fordert einen solchen Erlass auch von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der aggressive Angriff von Putins Armee auf die Ukraine ist ein barbarischer Akt gegen die friedliche Bevölkerung eines demokratischen Landes mitten in Europa. Das ‚Z‘“ steht stellvertretend für die völkerrechtswidrigen Taten der russischen Armee. Das stilisierte ‚Z‘ taucht auch in Sachsen-Anhalt plötzlich bei Querdenkern auf und bedeutet nichts anderes, als diese Verbrechen gutzuheißen. Es wäre gut, wenn nicht nur in Niedersachsen oder Bayern gilt, dass Personen, die durch dieses ‚Z‘-Symbol öffentlich ihre Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“

 

13 comments on “Rüdiger Erben (SPD) fordert „Z-Verbot“ in Sachsen-Anhalt: „Querdenker begrüßen völkerrechtswidrige Verbrechen“”

  1. Z ist ein Buchstabe des deutsche und lateinischen Alphabets.

    Wie kommt man auf die verdammt blöde Idee, einen Buchstaben verbieten zu wollen?

  2. @sfk, Du hast aber schon verstanden, dass hier nicht ein Buchstabe als solcher verboten werden soll, sondern nur in einem bestimmten Kontext? So wie die Farben Lila oder Magenta nicht per se markenrechtlich geschützt geschützt sind sondern nur in Zusammenhang mit Schokolade resp. Telekommunikation

  3. Das habe ich schon verstanden. Aber genau dort beginnt der Punkt: Man muss aufpassen, wie und wann man den Buchstaben Z verwendet. Das ist reichlich daneben.

  4. Das Hakenkreuz („Swastika“) ist ja auch nur ein harmloses Sonnensymbol und kommt im lateinischen Alphabet gar nicht vor.

  5. Es ist auch nicht unvorstellbar, dass parkende Autos mit diesem „Z“ in Halle Schäden erleiden, und dass der Täterkreis möglicherweise ein anderer ist als der, der diese Fahrzeugklasse sonst beschädigt. Wird man vielleicht in den Polizeinachrichten sehen.

    Wenn in Mariupol Einwohner materiellen Schaden erleiden, knicken da nicht nur Außenspiegel ab.

  6. Die Reaktionen in einem anderen halleschen Forum wundern mich nicht. Aber hier hätte ich mehr Niveau erwartet.
    heiwus sarkastische Einlassung gefällt mir noch am ehesten.

  7. Sa rodinu war das Motto zur Zerschlagung des deutschen Faschismus, das zu verbieten ist nur Konsequent.
    Als nächstes wird das ß verboten, denn das wurde in der DDR gelehrt, und überfordert Deusche in den angeschlossenen Gebieten, ganauso wie der grüne Feil….

  8. „Z ist ein Buchstabe des deutsche und lateinischen Alphabets“

    Es gibt kein lateinisches Wort mit Z.

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