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Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Sachsen-Anhalt erreicht Erleichterungen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt können bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen auf deutliche Erleichterungen bauen. Nach Verhandlungen mit dem Bund teilte die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit, dass Rückzahlungen künftig in zinsfreien Raten über bis zu 72 Monate möglich sind. Zudem gibt es eine neue Härtefallregelung, die unter bestimmten Einkommensgrenzen sogar einen vollständigen Erlass vorsieht.

„Niemand soll aufgrund von Rückzahlungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten“, betonte IB-Vorstand Marc Melzer. Das Land habe damit faire und klare Bedingungen erreicht, um Unternehmen in Problemsituationen zu entlasten.

Unverändert gilt jedoch das bundeseinheitliche Verfahren: Ein Unternehmerlohn wird nicht anerkannt, und es bleibt bei den gleichen Vorgaben in allen Bundesländern.

Wichtig: Die verpflichtende Rückmeldung zur Soforthilfe muss bis spätestens 30. September 2025 erfolgen. Nur dann können Betriebe die Erleichterungen nutzen. Ohne Rückmeldung droht der vollständige Widerruf der Soforthilfe.


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