Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch
Vorlage einer von ihm selbst gefertigten Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die
bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der
damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.
Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen
Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer
Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts
habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche
Unterschrift gesetzt. Er sei nicht befugt gewesen, das Sozialgericht in Personal – bzw. Verwaltungsangelegenheiten zu
vertreten.
Nach Vorlage dieses Schreibens und weiterer Unterlagen im Impfzentrum am 26.01.2021 habe die Impfärztin Zweifel an der
Berechtigung gehabt und die Unterlagen dem Leiter des Impfzentrums vorgelegt. Dieser habe die Impfung veranlasst, weil
er dem Angeklagten als Richter und dem vermeintlich amtlichen Schreiben besondere Legitimität beigemessen habe.
Zudem sei die von dem Angeklagten erstellte Urkunde inhaltlich falsch, zumindest irreführend gewesen. Darin heiße es, der
Angeklagte habe als Richter auch Begutachtungen und Ortstermine in Pflegeheimen durchzuführen bzw. wahrzunehmen.
Termine in Pflegeeinrichtungen habe der Angeklagte allerdings in den Jahren 2019 und 2020 nicht gehabt.
Zufallsfund bei Durchsuchng des Impfzentrums
Der Sachverhalt wurde nach Aktenlage bei einer in anderer Sache richterlich angeordneten Durchsuchung des Impfzentrums
der Stadt Halle (Saale) am 22.02.2021 durch Übergabe des Schriftstücks an die Ermittlungspersonen bekannt.
(Quelle: PM Amtsgericht Halle)
18 comments on “Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung”
Ohh , das gibt es doch gar nicht!
https://www.youtube.com/watch?v=aPNnUXVlwMI
Wenn man seine Pappenheimer kennt, prüft man besonders akribisch und findet in der MZ, was hier fehlt:
„In dem Prozess gehe es ausschließlich um den Vorwurf der Urkundenfälschung, betont das Gericht. Die Impfung selbst sei nicht strafbar, weil kein entsprechender Straftatbestand existiere.“
Kannst Du lesen, Farbi? „Vorwurf der Urkundenfälschung“.
Ganz fett in der Überschrift.
Elegant lässt du den ersten Teil der falschen Überschrift aus.
Ach farbspektrum, dein Misstrauen gegen alles in allen Ehren aber wie hei-wu angemekrt hat, könnte der Vorwurf nicht prominenter genannt werden. Auch wenn man mal einfach den Text lesen würde, würde man genau erkennen was das Problem ist. Was erwartest Du denn noch im Artikel? Die Nennung seiner Schuhgröße und seine Kreditkarten PIN?
Ich erwarte im Text, wenn schon der manipulierden Titel aus der MZ übernommen wird, das auch der letzte Satz übernommen wird. Es ist keine so seltene Methode einen irreführenden Titel zu verwenden. So prägt sich etwas falsches bei Lesern ein, die nur die Überschrift lesen.
Das die Meldung post mortem langsiert wurde, hat hei-wu auch übersehen!
„Ich erwarte im Text, wenn schon der manipulierden Titel aus der MZ übernommen wird“
Den Text hat der Pressesprecher des Amtsgerichtes, selber ein Jurist, für uns geschrieben. Eins zu eins.
„Das die Meldung post mortem langsiert wurde“
Wo ist Elfriede, wenn man sie mal braucht?
Wenn so eine Überschrift von einem Gericht verfasst wird, übertrifft das meine schlimmsten Befürchtungen.
Dann hat wohl die MZ von sich aus den korrigierenden Schlusssatz drunter gesetzt?
„Dann hat wohl die MZ von sich aus den korrigierenden Schlusssatz drunter gesetzt?“
Wenn Du den Text der MZ genau liest, ja. Die Zeitung richtet sich an ein weniger intelligentes/gebildetes Publikum, da musste halt eine Ergänzung in einfacher Sprache zugefügt werden.
Und eine Überschrift hat die MZ auch gefunden:
„Sozialrichter aus Halle als Impfvordrängler vor Gericht
Jurist muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten“
Ich bin ja so hilfsbereit. Google mal nach: falsche überschriften manipulation.
„Wenn so eine Überschrift von einem Gericht verfasst wird…“
Die Pressesprecher machen keine Überschriften, sondern Pressemitteilungen und schicken sie an die Presse.
Die Überschriften sind originäre Aufgabe der Redaktionen. Gib zu, dass Du Dich verrannt hast und gut ist es. Sonst denkt man, dass du Gespenster siehst.
Wer hat denn die Überschrift hier verfasst?
„Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung“
MZ „Sozialrichter aus Halle als Impfvordrängler vor Gericht“
Sie sind zwar vom Wortlaut unterschiedlich, aber vom Inhalt beide gleich falsch informierend. Das „als“ ist die Fälschung.
Du solltest einen Deutschkurs belegen.
Das Schulsystem der DDR war schon hervorragend, da braucht es keine zusätzlichen Kurse. Auch das berüchtigte 13.Schuljahr brauchten wir nicht.
Aber vielleicht brauchst du Nachhilfe?
Duden: als
7. zur Einleitung der näheren Erläuterung eines Bezugswortes
„Das die Meldung post mortem langsiert wurde“
Wo ist Elfriede, wenn man sie mal braucht?
hilft das: (Quelle: PM Amtsgericht Halle)
Warst du mit @farbspektrum in der selben Klasse?