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Religionsfreiheit ist Grundrecht für Jeden

Die Religionsfreiheit ist nicht nur ein hohes Gut, sondern auch ein Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Nie wieder darf eine Bevölkerungsgruppe wegen Religion, Herkunft, Hautfarbe etc. diskriminiert, verfolgt oder angegriffen werden.

Zur kommenden Landtagssitzung bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in den Landtag ein. Dazu erklärt die religionspolitische Sprecher Wulf Gallert:

Die Moschee in Halle

„Die Verschärfung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung macht in Sachsen-Anhalt auch vor den Angehörigen von Religionsgemeinschaften nicht halt. Insbesondere Angehörige der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sehen sich in der Öffentlichkeit Diffamierungen und Angriffen ausgesetzt.

Erst jüngst gab es Schüsse auf die Islamische Gemeinde in Halle-Neustadt. Bundesweit bewegt sich die Zahl der Straftaten mit antisemitischen und antimuslimischen Motiven im vierstelligen Bereich. Aber auch Angehörige christlicher Gemeinden sind Diffamierungen ausgesetzt, insbesondere wenn sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren jedoch, dass niemand aufgrund seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt werden darf. Darüber hinaus muss die Möglichkeit, die Religion auszuüben, gewährleistet werden.

Der Antrag will ein Bekenntnis des Landtages zu diesen grundlegenden Werten unserer Gesellschaft. Darüber hinaus ist es nicht zu akzeptieren, dass der für Religionsfragen zuständige Minister keine strukturierte Kommunikation mit den islamischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt führt. Der Integrationsstaatssekretärin dann vorschreiben zu wollen, wie sich in einem islamischen Gebetsraum zu kleiden hat, und dies auch noch mit dem Einsatz für die Emanzipation der Frauen zu begründen, zeigt seine Defizite im Amtsverständnis und seine Ahnungslosigkeit in der Sache an sich.

Andererseits stellt der Antrag klar, dass die Freiheit der Religionsausübung kein Freifahrtschein für die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Herkunft oder Ethnie ist.“

6 comments on “Religionsfreiheit ist Grundrecht für Jeden”

  1. Das ist das Dilemma und auch die Scheinheiligkeit in der Debatte; eigentlich geht es immer nur um angebliche Judenfeindlichkeit, wird Gleichgesetz mit Kritik an Israels Pollitik. Nie geht es wirklich umdie anderen Religionen, außer den christlichen natürlich.

  2. Die Linke lügt, indem sie die Urheber des wachsenden Antisemitismus verschweigt. Ja sie stellt es so dar, als ob Juden und Muslime gemeinsam von anderen angegriffen werden. Dabei sind es doch insbesondere Muslime, die die Juden bekämpfen.

  3. Farbspektrum weiß es wieder besser. Woher hast du diese Info? Für Deutschland gilt das jedenfalls nicht. Ausserdem geht auch diese Behauptung am Thema vorbei. Im Relativieren rechter Gewalt ist er groß.

  4. @farbspektrum verstehe nicht, wo in dem Antrag gelogen sein soll. Ich bitte hier um Mäßigung. Es geht hier nicht um Schuldzuweisung, es geht darum, dass Religionsfreiheit und Bekenntnisfreiheit im Rahmen des GG nicht diskutierbar ist.

  5. „es geht darum, dass Religionsfreiheit und … des GG nicht diskutierbar ist.“
    Genau, Religionsfreiheit aber bitte doppelt frei. Auch Trennung von Staat und Kirche.

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