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Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich legt Verfassungsbeschwerde ein

Nach dem Scheitern in drei Instanzen hat die rechtsextreme Aktivistin Marla-Svenja Liebich nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ihre Anwältin habe die Beschwerde am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, teilte Liebich über den Kurznachrichtendienst X mit.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Mai die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Halle von 2023 abgelehnt. Liebich war – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Die Justiz bereitet aktuell die Vollstreckung der Haftstrafe vor. Eine Unterbringung in einem sächsischen Gefängnis gilt als wahrscheinlich. Ob und wann das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annimmt, ist noch offen.

Marla-Svenja Liebich war bundesweit durch rechtsextreme Demonstrationen in Halle (Saale) und durch wiederholte Hetze gegen politische Gegner und Migranten bekannt geworden. Seit 2016 wurde sie mehrfach strafrechtlich verurteilt. Anfang 2025 wurde bekannt, dass sie ihren Geschlechtseintrag geändert hat.

Quelle: MDR Sachsen-Anhalt, 28. Juli 2025

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