Der suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat gegen sein Disziplinarverfahren ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angestrengt: jetzt hat der Stadtrat seinerseits dagegen eine Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das berichtet heute die Mitteldeutsche Zeitung.
Wiegand will mit dem Eilverfahren die Rückkehr in sein Büro erzwingen. Der Anwalt des Stadtrates wendet dagegen ein, dass es hinreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass Wiegand im Dienst die Aufklärung weiter behindern könne, da er dies bereits in der Vergangenheit getan habe. Deshalb müsse das Hausverbot bestehen bleiben.
Möglicherweise kommt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits in der kommenden Woche. Im Falle einer Niederlage könnte Wiegand weiter vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, aber auch dem Stadtrat stünde dieser Weg offen. Es bleibt also spannend, und die Geschichte kann sich noch lange hinziehen.
4 comments on “Rat reicht Erwiderung gegen Wiegands Eilklage gegen dessen Supendierung ein. Bleibt Hausverbot für den OB ?”
Eine Klagerwiederung, die die schon wiederlegten Vorwüfe endlos wiederholt.
Wenn das alles ist, sollte sich der Stadtrat das Geld wiedergeben lassen, dann reicht es auch mal für eine ordnungsgemäße Ladung des Stadtrates.
Abwarten, was das Gericht dazu meint!
Vorher sich als besseren Richter aufzuspielen ist armselig. Und egal wie es ausgeht, vermutlich legt eine Seite eh Widerspruch ein und es landet beim Oberverwaltungsgericht, usw., usw.
Das Gericht prüft Tatbestandsmerkmale.
Der OB hat die Impfvorträgler der Parteien nicht angesch.ssen, die Parteien wüßten das nicht zu würdigen, mit den Konsequenzen werden aber alle Parteien leben müssen.
Wieso werden diese Impfvorträngler nicht belangt, die mit Ausnahmen auch „gelogen“ haben??
„Wieso werden diese Impfvorträngler nicht belangt, die mit Ausnahmen auch “gelogen” haben??“
Vorteilsnahme im AAAmmmmttt!
Bei den Beigeordneten verstehe ich auch nicht, weshalb kein Verfahren eingeleitet wurde, könnte am arbeitsrechtlichen Verhältnis liegen. Sprich, theoretisch müsste der OB diese MA belangen. Aber das sollen Juristen klären. Vielleicht kommt es ja noch?