Vor dem Landgericht Halle hat am 21. April 2026 ein erneuter Prozess um den Tod einer zweijährigen Tochter begonnen. Angeklagt ist der Vater des Kindes, dem vorgeworfen wird, seine Tochter so schwer verbrüht zu haben, dass sie an den Folgen starb.
Bereits im Dezember 2024 war der Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Auch die Mutter und die Großmutter des Kindes erhielten Bewährungsstrafen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft jedoch Revision ein.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung nach Halle zurück. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass das Landgericht den möglichen Vorsatz des Angeklagten nicht ausreichend geprüft habe. Zudem seien frühere Straftaten und Hinweise auf Gewaltbereitschaft nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Das Kind war im Mai 2024 schwer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde trotz der lebensbedrohlichen Verletzungen kein Notarzt gerufen. Im neuen Verfahren steht nun die Frage im Mittelpunkt, ob vorsätzliches Handeln vorlag. In diesem Fall droht dem Angeklagten eine deutlich höhere Strafe, etwa wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Neben dem Vater ist auch die Großmutter des Kindes erneut angeklagt. Das Verfahren gegen die Mutter wurde vorerst ausgesetzt, da sie nach Gerichtsangaben derzeit nicht verhandlungsfähig ist.
Für den Prozess sind bis Mitte Juni mehrere Verhandlungstage angesetzt.
(Quelle: MDR, Landgericht Halle)