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Privatsache Wiegand: Gutachten-Anforderung war keine Amtshandlung

Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte im Rahmen des „Impfskandals“ ein Rechtsgutachten eingeholt, das die strafrechtliche Bewertung seines „Impfdrängelns“ bewerten sollte. Hallespektrum. de hat darüber berichtet, und bei der Stadt nachgefragt: „handelte es sich bei der Beauftragung de Gutachtens um eine Amtshandlung des Oberbürgermeisters?“. Die Frage stellte die Redaktion vor dem Hintergrund, dass der OB das Gutachten mit einem Anschreiben mit amtlichen Briefkopf an die Stadträte versandt hatte. Und vor dem Hintergrund der Kostenübernahme für das immerhin 41-seitige Gutachten des Rechtsprofessors einer Privatuniversität ( Professor Dr. Tomas Rönnau, Lehrstuhlinhaber der Privatuniversität „Bucerius Law School“ in Hamburg.)

Die Antwort der Stadt Halle kam von Pressesprecher Drago Bock: es es handelt sich nicht um eine Amtshandlung. Wiegand hat also das Gutachten aus privater Initiative erstellen lassen, und dürfte deshalb wohl auch persönlich für die Kosten aufkommen.

9 comments on “Privatsache Wiegand: Gutachten-Anforderung war keine Amtshandlung”

  1. Sein Briefpapier is halt all gwesn, Herrgott noamal, nu heeerts endlich af, oan dem Herrn herumzunörgle, dös is ja kaum auszuhaltn, pfui Deifel noamal, gell? Gedippt hoat ers ar selwer, dös könnter mia glaubn, im Kreml hat noch soa lang Licht brennt! De Koaschtn fiar a Dibbse hoat er ni mehr ghabt, no, wo’s Guatachte schon so deier kummt, noa! Wanns so weider geht, nimmt joa koeiner mehr von ihm ane Brotzeit an, wo’r
    doch nur Guates for de Stadt moachern will, ’s glaubtm bloß koaner, ts, ts, ts :.)

    So, nuh gehts mr hoalt wieda gut, dös musst i eich ma soagn in oaller Liewe, net woahr, gell? 🙂

  2. Das Ergebnis zählt,
    Schach matt für den Stadtrat, zu zahlen ist nach dem Verursacherprinzip, die Stadträte können schon mal sammeln!

  3. Für gewöhnlich zahlt der Auftraggeber. Aber er kann ja von Dir und seinen anderen treuen Vasallen einen Solidaritätsbeitrag annehmen. Ist allerings nicht abzugsfähig, da eindeutig nicht gemeinnützig.

  4. Verursacherprinzip: Grundsatz, nach dem derjenige, der durch sein Verhalten, Vorgehen o. Ä. Kosten verursacht, diese auch zu tragen hat.

  5. Privatangelegenheit mit Briefkopf der Stadt Halle? Finde den Fehler!
    Wenn Wiegand nicht bezahlt, muss dann die Stadt aufkommen?

  6. @redhall, das Gutachten zahlt Wiegand. Ein Gericht bestellt UNABHÄNGIGE Gutachter selbst und es würde kein Nachhilfegutachten über Rechtsfragen brauchen. Deshalb ist dieses Gutachten anmaßend und Augenwischerei. Die Absicht der Einschüchterung und Vorspielung eines offiziellen Schreibens durch die Stadt ist mehr als unanständig.

  7. Wo bleibt den nun das angekündigte Gegengutachten, sind der Ministerin die Gutachter ausgegangen? Oder nur die Argumente?

  8. @redhall versteht es nicht. Weshalb braucht oder soll das Ministerium ein RECHTSGutachten beauftragen? Es haben alle erklärt, daß Gericht würde entscheiden, wenn die Staatsanwaltschaft handelt. Im Disziplinarverfahren spielt dies primär keine Rolle! Der OB kann noch 10 Gutachten in Auftrag geben.
    Der Inhalt ist nur eine Bewertung seiner persönlichen Sicht und die ist gelinde gesagt merkwürdig halb gelogen, wenn es um den Ablauf geht.
    Ein Ministerium kennt sich mit eigener Rechtsabteilung gut im Verwaltungsrecht aus, ein Gericht üblicherweise auch und bei Zweifel bestimmen die einen Gutachter.
    Einfach abwarten, Geduld haben. Der OB kann sich ab 8.4. ausruhen und sich mit seinee ganzen Kraft der Hexenjagd oder Teufelsaustreibung widmen.

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