Skip to content
HalleSpektrum.de – Onlinemagazin aus Halle (Saale) Logo

Privatparkplätze im Fokus: Wann Autofahrer Vertragsstrafen wirklich zahlen müssen


Immer mehr Parkflächen in Sachsen-Anhalt werden privat bewirtschaftet – etwa vor Supermärkten, Arztpraxen oder Einkaufszentren. Für viele Autofahrer ist jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass sie ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen. Die Folge: unerwartete Vertragsstrafen, obwohl sie guten Gewissens geparkt haben.

Automatisierte Überwachung nimmt zu
Viele Betreiber beklagen, dass Stellplätze zunehmend von Dauerparkern blockiert werden. Um die Flächen für Kunden freizuhalten, setzen sie vermehrt auf automatisierte Kennzeichenerfassung. Diese kontrolliert bei der Ein- und Ausfahrt, ob Fahrzeuge die zulässige Parkdauer überschreiten. Die Erfassung ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie datenschutzkonform erfolgt – also ausschließlich das Kennzeichen erfasst und verarbeitet wird.

Problematisch wird es, wenn Hinweisschilder übersehen oder zu unauffällig angebracht sind. In solchen Fällen kann die Rechtmäßigkeit einer Vertragsstrafe angezweifelt werden.

Verbraucherzentrale rät zur Prüfung
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, im Streitfall besonnen zu reagieren: „Reagieren Sie nicht vorschnell, sondern prüfen Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der Vertragsstrafe“, so Anne Neumann vom Referat Recht.
Autofahrer sollten den betreffenden Parkplatz erneut aufsuchen und Fotos anfertigen – insbesondere von der Beschilderung und ihrer Lesbarkeit. Entscheidend ist, ob deutlich darauf hingewiesen wurde, dass eine Kennzeichenüberwachung stattfindet, die Parkdauer begrenzt ist und bei Verstößen eine Vertragsstrafe droht. Fehlen solche Informationen, kann dies ein wichtiger Ansatzpunkt für einen Einspruch sein.

Für rechtliche Beratung und Unterstützung steht das Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter 📞 +49 345 29 27 800 zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich online unter verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Schreibe einen Kommentar