Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat für Dienstag, den 24. Februar 2026, besondere Beflaggungsregelungen bekanntgegeben. Anlass ist zum einen der vierte Jahrestag des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die Ukraine. Aus diesem Grund kann an Dienstgebäuden des Landes abweichend von der üblichen Praxis die Nationalflagge der Ukraine anstelle der Europaflagge gehisst werden. Vorgesehen ist die Reihenfolge von links nach rechts: Nationalflagge der Ukraine, Bundesflagge, Landesflagge.
Darüber hinaus wird für denselben Tag Trauerbeflaggung angeordnet. Grund ist der Tod der ehemaligen Präsidentin des Deutscher Bundestag, Prof. Dr. Rita Süssmuth, die am 1. Februar 2026 verstorben ist. Die Beflaggung erfolgt in dieser Form landesweit an den staatlichen Dienstgebäuden.