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Oberverwaltungsgericht verwirft Wiegands Berufung gegen Disziplinarverfahren

Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des supendierten Oberbürgermeisters Bernd Wiegand gegen ein Disziplinarverfahren abgelehnt.

Gegenstand des Verfahrens war nicht die Suspendierung durch das Landesverwaltungsamt wegen der Impfaffäre. Vielmehr ging es um ein vorangegangenes Disziplinarverfahren, dessen Gegenstand länger zurück liegende Dienstverstöße Wiegands waren.Diese betrafen dessen eigenmächtigen Deichbaus 2013, die Grundstücksverkäufe im Charlottenviertel und die Personaleinstellungen, die er entgegen der Ablehnung des Personalrates durchgezogen hatte. Das Landesverwaltungsamt hatte damals Wiegand die Bezüge um 20% gekürzt.

Wegen der „Impfaffäre“ hatte das Landesverwaltungsamt im April 2021 Wiegand außerdem mit einem weiteren Dispziplinarverfahren überzogen und in Folge dessen Bezüge um die Hälfte gekürzt – um diese Angelegenheit ging es bei dem jetzt entschiedenen Berufungsverfahren vor dem Landesverwaltungsamt nicht.

Quelle: Mitteilung des Landesverwaltungsamtes, Originaltext:

Disziplinarverfahren gegen Dr. Bernd Wiegand

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 2021 wurde die Berufungszulassung des Klägers, Herrn Dr. Wiegand gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. April 2021 abgelehnt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. April 2021 ist damit rechts- und die Disziplinarverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. März 2019 in Gestalt der Widerspruchsentscheidung vom 13. Juli 2020 bestandskräftig. Sie wird vollzogen. Als Disziplinarmaßnahme wurde die Kürzung der Dienstbezüge um 1/5 für die Dauer von sechs Monaten verfügt.

Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt hatte dem Oberbürgermeister am 25. März 2019 im Rahmen einer Disziplinarverfügung drei festgestellte Verstöße in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Erlass einer ordnungsrechtlichen Verfügung zum Ergreifen von Maßnahmen zum Neubau des Gimritzer Damms sowie dem Verkauf von Grundstücken im Charlottenviertel zu Lasten gelegt und disziplinarische Konsequenzen gezogen.
Dagegen war der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) rechtlich vorgegangen, so dass es zu diesem Urteil vom 20. April 2021 kam. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil dessen Verantwortlichkeit für die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen.
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. April 2021 wurde die Klage des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) gegen die Disziplinarverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. März 2019 in Gestalt der Widerspruchsentscheidung vom 13. Juli 2020 abgewiesen.
Der Beamte hatte daraufhin am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Diese wurde nun mit dem vorliegenden Beschluss abgelehnt.

13 comments on “Oberverwaltungsgericht verwirft Wiegands Berufung gegen Disziplinarverfahren”

  1. @redhall Ein verzweifelter Versuch vom Thema abzulenken. Auch da war sein Engagement eher auf Selbstdarstellung ausgerichtet, nicht auf Hilfe. Das waren die Wehren und das THW, welche ohne viel Brühe sich um die Brühe kümmerten.

  2. Weiß der Geyer, was heute in einer vergleichbaren Situation passieren würde?
    Die Jeschorskys in den westdeutschen Bundesländern schauen genauso dumm aus der Wäsche wie unserer damals, die Bevölkerung hat es auszubaden, während die Justiz wieder die Bananenbauer verfolgt, weil die die falsche Uniform anhaben.

  3. Wenn ich richtig mitgezählt habe, ist das Nummer 2 von 3 Disziplinarverfahren. Schaffen nicht viele Bürgermeister in unserem Land.

    Liegt wohl an der Offenheit und Transparenz im Handeln, wie er es sich nochmals 2019 vorgenommen hat.
    „Dabei bin ich offen für neue Argumente und stets auf der Suche nach Möglichkeiten, mit den Beteiligten gemeinsame Interessen zu realisieren.“ … im vetrauten Kreis der Amigos im Transparenzhinterzimmer.

  4. „Schaffen nicht viele Bürgermeister in unserem Land.“
    Wie steht es denn um andere Kommunen? Ist da schon eine aus dem Bettelstatus rausgekommen?

  5. Es wird Zeit, Wiegand auch zivilrechtlich für die Folgen seines rechtswidrigen Verhaltens zur Rechenschaft zu ziehen.

  6. „Wie steht es denn um andere Kommunen? Ist da schon eine aus dem Bettelstatus rausgekommen?“

    Schkopau steht ganz gut da.

  7. „Schkopau steht ganz gut da.“
    Die haben auch einen parteilosen Bürgermeister.
    Oder wehren die sich nicht gegen Industrie, sondern freuen sich darüber? Könnte das was mit Einnahmen versus Ausgaben zu tun haben, ein Zusammenhang,
    den man in Halle immer noch nicht versteht?

  8. Wenn wir unseren parteilosen Oberbürgermeister nicht suspendiert hätten, würde der sich das Beispiel Schkopau als Vorlage nehmen und Flächen für die Chemieindustrie ausweisen. Zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd ist noch genug freie Fläche, und endlich hätten wir produzierendes Gewerbe in der Stadt.

  9. „würde der sich das Beispiel Schkopau als Vorlage nehmen“
    Das nützt nichts, er hätte alle gegen sich. Siehe Gewerbegebiet Tornau.
    In Halle ist man es gewohnt, dass man Wünsche in Magdeburg, Berlin und Brüssel nur anmelden muss, schon regnet Manna vom Himmel.

  10. sorry, hei-wu, aber du bist wohl noch nicht so lange in Halle um zu wissen, daß die Stadtverwaltung in den 90er jahren massiv produzierendes Gewerbe aus dem Stadtterritorium herausgedrängt hat…

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