Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine umfassende Reform des deutschen Namensrechts in Kraft, die Familien mehr Flexibilität bei der Wahl von Familien- und Geburtsnamen ermöglicht und internationale Namenskonflikte für Deutsche im Ausland erheblich vereinfacht. Die Neuerungen bieten insbesondere Ehepaaren, Eltern und Kindern größere Freiheiten, ihren Namen nach eigenen Vorstellungen zu gestalten – jedoch mit der klaren Aufforderung, Entscheidungen wohlüberlegt zu treffen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
1. Doppelnamen für Ehepaare und Kinder:
Ab Mai 2025 können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen führen, der aus den Nachnamen beider Partner besteht – ganz ohne Bindestrich, wenn gewünscht. Auch für Kinder wird eine solche Namensführung möglich, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Der Name darf jedoch nur aus maximal zwei Teilen bestehen, was eine übermäßige Verkomplizierung verhindert.
2. Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder:
Die Namensrechte von Kindern werden durch die Reform gestärkt. Kinder, die in eine neue Familienkonstellation eingebunden sind, können nun leichter ihren Namen anpassen. Stiefkinder, die den Nachnamen eines Stiefelternteils tragen, können diese Namensführung unkomplizierter rückgängig machen. Auch Scheidungskinder erhalten mehr Flexibilität und können nach der Scheidung einen neuen Nachnamen des anderen Elternteils übernehmen, ohne auf komplizierte Verfahren angewiesen zu sein.
3. Berücksichtigung von Minderheitentraditionen:
Die Reform nimmt mehr Rücksicht auf die namensrechtlichen Traditionen nationaler Minderheiten sowie auf ausländische Namenstraditionen. Beispielsweise können in Deutschland lebende friesische Kinder nun einen vom Vornamen abgeleiteten Nachnamen führen, wie etwa „Jansen“ von „Jan“. Zudem wird die Anfügung von geschlechtsspezifischen Namensformen, wie sie in sorbischen Familien üblich ist, ermöglicht: Männer tragen den Namen „Sukow“, Frauen „Sukowa“.
4. Internationale Vereinfachungen:
Für Deutsche, die im Ausland leben, wird die Namensführung künftig nach dem Recht des Aufenthaltslandes geregelt. Dies erleichtert die Anerkennung ausländischer Namensführungen in Deutschland erheblich. Es bleibt jedoch möglich, sich für das deutsche Namensrecht zu entscheiden, was weiterhin einen gewissen Handlungsspielraum lässt.
5. Vereinfachung für im Ausland geborene Kinder:
Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren, erwirbt es seinen Geburtsnamen nach dem Recht des jeweiligen Landes. Der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragene Name ist in Deutschland in der Regel ohne weitere Erklärung gültig und kann direkt in den deutschen Reisepass des Kindes übernommen werden. Diese Neuerung spart den Eltern unnötige bürokratische Hürden und sorgt für eine rasche Anerkennung.
Fazit: Mehr Freiheit – aber gut überlegen!
Die Reform des Namensrechts bringt mehr Wahlmöglichkeiten und vereinfacht zahlreiche bürokratische Verfahren. Eltern und Ehepaare können Namen künftig besser an ihre Lebenswirklichkeit anpassen. Doch gerade bei Entscheidungen, die auch die Namensführung von Kindern betreffen, ist eine gut durchdachte Überlegung gefragt. Denn einmal gewählte Namen sind oft schwer rückgängig zu machen. In Sachsen-Anhalt sind die Standesämter für die Umsetzung des neuen Rechts verantwortlich und bieten umfassende Beratung, wenn es um Namensänderungen geht.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übernimmt dabei die Fachaufsicht und sorgt dafür, dass die Regelungen korrekt angewendet werden. Besonders wichtig ist es, dass Eltern sich vor der Namenswahl gut informieren und die für ihre Familie besten Entscheidungen treffen.