Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen, und das elektronisch und in der Regel noch am selben Tag, könnte in den Handwerksbetrieben zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand führen.
Das Bundesarbeitsministerium reagierte mit dem Gesetzentwurf auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ forderten. Der Gesetzesplan sieht eine Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern vor, die die Arbeitszeit nicht elektronisch erfassen müssen. In diesem Fall soll eine Aufzeichnung in Papierform möglich sein.
„Wir nehmen Minister Hubertus Heil beim Wort, der seinerzeit praxistaugliche Lösungen angekündigt hat.“, erinnerte nun Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, an ein Interview des Ministers in der Rheinischen Post.
Im Handwerk führt die Mehrzahl der Betriebe für die Berechnung des Lohns ihrer Mitarbeiter bereits jetzt tägliche Arbeitszeitnachweise. „Sonst könnte der Lohn gar nicht berechnet werden. Die genaue Ausgestaltung der jetzigen Regelungen muss daher unkompliziert sein. Bürokratie sollte ab- und nicht aufgebaut werden.“, so Keindorf.
2 comments on “Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: „Minister muss Wort halten!“”
Minister Heil kann sich wohl nicht im entferntesten vorstellen, dass es in kleinen Betrieben Vertrauen eine zentrale Rolle spielt. Der Chef sagt an was zu tun ist, die Mitarbeiter führen aus und am Ende schaut sich der Chef das Ergebnis an. Ganz ohne Cloud-Arbeitszeiterfassung und KI-Evaluation kann Cheffe sehr gut bewerten, ob die Gesellen fleißig waren oder an der Trinkhalle nebenan gebummelt haben. In Ministerien mag wohl die Angst weit verbreitet sein, von seinen Mitmenschen beschissen zu werden. In kleinen Betrieben ist kein Bedarf für eine Misstrauenskultur.
Ich war bisher auch immer gegen diese Arbeitszeiterfassung, allerdings gibt es Bereiche, wo sie sinnvoll ist. So haben beispeilsweise mit der Einführung des Mindeslohns viele Taxiunternehmen, aber auch Gastrobetriebe den Angestellten einfach die Stundenzahl gekürzt, nicht aber das Arbeitspensum. Ohne Zeiterfassung funktioniert kein Mindestlohn.