Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Erste Strafsenat verwarf die Revision von Marla Svenja Liebich, öffentlich bekannt als Neonazi Sven Liebich, gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) als unbegründet. Damit ist die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung nun rechtskräftig. Ein Richterspruch, der nicht nur juristische, sondern auch symbolische Bedeutung trägt.
Das Urteil markiert das vorläufige Ende einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung mit einer Person, die über Jahre hinweg durch rechte Hetze in Halle (Saale) und darüber hinaus für Schlagzeilen sorgte. Immer wieder war Liebich mit Hassbotschaften, volksverhetzenden Parolen und Provokationen auf öffentlichen Plätzen in Erscheinung getreten. Zahlreiche Verfahren verliefen im Sande – oftmals, wie Kritiker bemängeln, durch zögerliches oder nachlässiges Handeln der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Umso erleichterter zeigte sich das zivilgesellschaftliche Bündnis Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage, das die juristische Auseinandersetzung mit Liebich seit Jahren kritisch begleitet hat. „Wir sind sehr froh, dass das Oberlandesgericht die Haftstrafe für Liebich bestätigt hat“, erklärte Valentin Hacken, Koordinator des Bündnisses für juristische Fragen. „Damit ist klar: Jahrelange extrem rechte Hetze endet hier mit einer rechtskräftigen Haftstrafe.“
Zugleich übte das Bündnis deutliche Kritik an den Ermittlungsbehörden. Viele Verfahren gegen Liebich seien nur deshalb vor Gericht gelangt, weil Betroffene sich mit viel Ausdauer und Mut gegen die Einstellung der Verfahren gewehrt hätten. „Eine solche Verurteilung wäre längst möglich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) frühzeitiger und konsequenter gehandelt hätte“, betont Hacken.
Das heutige Urteil sendet aus Sicht des Bündnisses ein klares Signal: Wer sich wie Liebich in den Dienst extremistischer Propaganda stellt und den öffentlichen Raum mit Hass vergiftet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es sei ein „Zeichen an die extreme Rechte insgesamt“, so Hacken.
Das überparteiliche Bündnis Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage vereint über 100 Einzelpersonen und mehr als 30 Organisationen aus Halle (Saale). Seit seiner Gründung tritt es entschlossen gegen rechte Umtriebe, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ein. 2017 wurde es für sein Engagement vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ der Bundesministerien des Innern und der Justiz als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ ausgezeichnet.
7 comments on “Naumburger Oberlandesgericht bestätigt Haftstrafe für Neonazi Sven Liebich”
Eine richtig gute Nachricht.
Und der Trick mit der Geschlechtsumwandlung wird nicht helfen. Svenja kommt trotzdem in den Männerknast.
Richter sollen Recht sprechen (das haben sie getan) und keine Zeichen setzen. Es wird immer depperter.
Du musst halt die Feinheiten der deutschen Sprache beherrschen (kam wahrscheinlich bei „Singen und klatschen“ nicht so rüber). Kein Richter hat von „Zeichen setzen“ gesprochen.
Richter nicht, aber die Medien. Sprechen diese eine andere Sprache mit unbekannten Feinheiten oder ist das Geplapper nur „Singen und Klatschen“.
Das Gericht hat immerhin ein Zeichen in Geduld gesetzt und sich das Schlusswort angehört, so ging auch die Hoffnung nicht auf. Ich habe das Gefühl, dass bei ihrem Auftreten und der Größe ihr Wunsch nach der Behandlung als vollwertige Frau auch im Männergefängnis klappt.
Sie werden ihn lieben. So ein perfektes Weib sehen die dort nur selten.