Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, hat sich zur Aufhebung des Verbots der Compact-Magazin GmbH durch das Bundesverwaltungsgericht geäußert. Zwar sei das Urteil juristisch bindend, betonte sie, doch dürfe es keinesfalls als Freispruch für die verfassungsfeindlichen Inhalte des Netzwerks verstanden werden.
„Das Gericht hat betont, dass Compact politische Botschaften mit ideologisch klaren Bezügen verbreitet – etwa durch die Unterstützung des sogenannten Remigrationskonzepts, das Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft ausgrenzt“, erklärte Tschernich-Weiske. Die Aufhebung des Vereinsverbots bedeute nicht, dass die Inhalte unproblematisch seien, sondern sei ausschließlich auf die hohen rechtlichen Hürden für ein derartiges Verbot zurückzuführen.
Die CDU-Politikerin mahnte zur Wachsamkeit: „Die demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiterhin notwendig – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und durch einen wachsamen Verfassungsschutz.“ Gerade jetzt sei es wichtig, die ideologischen Gefahren nicht zu unterschätzen und sich mit Argumenten und Haltung gegen demokratiefeindliche Strömungen zu stellen.