Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Strafbefehlsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung mehrere Termine für die Hauptverhandlung angesetzt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 320 Cs 122 Js-46.585/24.
Die öffentlichen Termine finden an folgenden Tagen statt:
- Donnerstag, 19. Februar 2026, 9:30 Uhr
- Mittwoch, 25. Februar 2026, 9:30 Uhr
- Dienstag, 3. März 2026, 10:00 Uhr
- Donnerstag, 5. März 2026, 10:00 Uhr
Dem 1992 in Halle geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Oktober 2024 gegen 21:06 Uhr im Bereich Merseburger Straße/Pfännerhöhe fahrlässig eine Körperverletzung verursacht zu haben. Laut Ermittlungsergebnissen befuhr er als Fahrer eines Funkstreifenwagens mit Blaulicht und Martinshorn eine Kreuzung, soll hierbei das Rotlicht missachtet und dadurch eine Kollision mit einem bei Grünlicht einfahrenden Pkw verursacht haben.
Der diensthabende Polizist soll mit einer Geschwindigkeit zwischen 53 und 68 km/h unterwegs gewesen sein. Infolge der Zusammenstöße wurden mehrere Personen verletzt. Ein wartender Fußgänger erlitt so schwere Verletzungen, dass sein rechter Oberschenkel amputiert werden musste. Weitere Personen wurden durch Fahrzeugkollisionen und Trümmerteile verletzt.
Das Amtsgericht hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 50 Euro erlassen. Gegen diesen legte der Angeklagte fristgerecht Einspruch ein, sodass es nun zur Hauptverhandlung kommt. Für fahrlässige Körperverletzung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Das Verfahren ist nicht rechtskräftig abgeschlossen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.