Polizist verursachte letztes Jahr Unfall mit Schwerverletzten – Amtsgericht erlässt Strafbefehl.
Ein tragischer Unfall auf einer Einsatzfahrt im vergangenen Herbst hat nun strafrechtliche Konsequenzen: Das Amtsgericht Halle (Saale) hat gegen einen Polizeibeamten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Der Fahrer eines Polizeitransporters muss demnach eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro zahlen – das entspricht 120 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Der Unfall ereignete sich Mitte Oktober 2024 in der Merseburger Straße in Halle. Der Beamte war mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz. Dabei prallte er zunächst auf ein anderes Fahrzeug und schließlich gegen einen Ampelmast. Ein 18-jähriger Fußgänger, der gerade an der Ampel wartete, wurde zwischen Mast und Einsatzfahrzeug eingeklemmt und so schwer verletzt, dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Insgesamt wurden sechs Menschen bei dem Unfall verletzt.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war der Fahrer trotz der sogenannten Sonder- und Wegerechte verpflichtet, die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch bei Einsatzfahrten mit Sondersignalen gelte: Kreuzungen dürfen nur vorsichtig überquert werden. Die Ermittler sehen im Verhalten des Beamten eine fahrlässige Missachtung dieser Regeln.
Sollte der Polizist den Strafbefehl akzeptieren, wäre er offiziell vorbestraft. Laut Staatsanwaltschaft muss nun geprüft werden, ob auch dienstrechtliche Konsequenzen folgen. Die Polizeiinspektion Halle teilte mit, bislang liege keine Mitteilung der Justiz über die Rechtskraft des Strafbefehls vor. Daher könne man derzeit keine Aussagen über mögliche dienstrechtliche Maßnahmen treffen. (Quelle MDR)