Die Justizministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sprechen sich gegen eine Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens aus. Bei ihrer Konferenz in Halberstadt betonten sie, dass das wiederholte Erschleichen von Leistungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr weiterhin strafrechtlich verfolgt werden müsse.
Nach Auffassung der Ministerinnen handelt es sich beim wiederholten Fahren ohne Fahrschein nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um eine Straftat, auf die ein handlungsfähiger Rechtsstaat reagieren müsse. Die Geldstrafe solle deshalb das zentrale Mittel der Sanktionierung bleiben.
Zugleich wenden sich die Ministerinnen gegen einen automatischen Freiheitsentzug, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Statt einer Ersatzfreiheitsstrafe setzen sie verstärkt auf gemeinnützige Arbeit. Das Prinzip „Schwitzen statt Sitzen“ ermögliche es Verurteilten, ihre Strafe durch Arbeit zu tilgen und gleichzeitig Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
Mit dieser Position wollen die drei Länder einerseits die Strafbarkeit der Leistungserschleichung beibehalten, andererseits aber vermeiden, dass Menschen allein wegen unbezahlter Geldstrafen im Gefängnis landen. Gemeinnützige Arbeit wird dabei als sinnvollere und verhältnismäßigere Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe angesehen.