Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode werden die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt angehoben. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Kommunal-Entschädigungsverordnung geändert, wodurch die Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ab dem 1. Juli 2024 um rund 20 Prozent steigen.
Die Erhöhung betrifft mehr als 10.000 ehrenamtliche Mitglieder in kommunalen Vertretungen sowie 114 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land. Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sollen von den gestiegenen Entschädigungen profitieren. Die Anpassung erfolgt aufgrund der Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre und soll die Attraktivität des Ehrenamtes stärken.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betonte, dass die Maßnahme einen Beitrag zur Anerkennung der engagierten Arbeit der Ehrenamtlichen leiste. Die genaue Höhe der Entschädigungen richtet sich nach der Einwohnerzahl und den örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Kommune.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass ehrenamtlich Tätige angemessen für ihren besonderen Aufwand entschädigt werden, der unter anderem Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial und Reisekosten umfasst.