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Mehr Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide in Sachsen-Anhalt

Magdeburg, Januar 2026 – Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden 17.900 Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide eingelegt. Im Vorjahr waren es 16.400 – ein Anstieg von rund neun Prozent. Auch die Zahl der neu eingereichten Klagen erhöhte sich leicht von rund 2.200 auf knapp 2.300 Fälle.

Gleichzeitig ging die Zahl der Leistungsberechtigten zurück. Im Jahresdurchschnitt 2025 betreuten die Jobcenter 157.900 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, im Vorjahr waren es noch 166.100. Das entspricht einem Rückgang von etwa fünf Prozent.

Der Vorsitzende der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens, sieht die Ursache für die steigenden Rechtsmittel in der Komplexität der Bescheide. Besonders die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft seien rechtlich anspruchsvoll und würden unterschiedlich interpretiert. Dies führe häufiger zu Widersprüchen und Gerichtsverfahren.

Fast jeder fünfte Widerspruch betraf 2025 die Kosten der Unterkunft. Weitere 16 Prozent richteten sich gegen Bescheide zur Aufhebung und Erstattung von Leistungen. Auch bei den Klagen standen diese beiden Sachgebiete an der Spitze der Auseinandersetzungen.

Im selben Zeitraum wurden rund 18.400 Widersprüche abgeschlossen. In 4.800 Fällen wurde den Betroffenen ganz oder teilweise recht gegeben. Etwa 3.100 Klagen wurden erledigt, darunter 1.100 Urteile mit ganz oder teilweisem Erfolg für Klägerinnen und Kläger.

Die Zahlen beruhen auf hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit.

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