In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Leistungsminderungen beim Bürgergeld im Jahr 2025 gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verhängten die Jobcenter insgesamt rund 19.800 Leistungsminderungen. Das entspricht einem Anstieg um etwa 4.300 Fälle im Vergleich zum Vorjahr.
Von den Kürzungen betroffen waren rund 8.400 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, etwa 1.300 mehr als im Jahr 2024. Insgesamt erhielten 5,5 Prozent der Leistungsberechtigten mindestens eine Minderung. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 4,5 Prozent. Damit blieb der Großteil der Betroffenen weiterhin ohne Leistungskürzungen.
Der überwiegende Teil der Minderungen ist auf Meldeversäumnisse zurückzuführen. Nach Angaben von Markus Behrens entfielen rund 88 Prozent der Fälle auf nicht wahrgenommene Termine bei den Jobcentern ohne triftigen Grund. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang etwa 17.400 Minderungen ausgesprochen.
Deutlich seltener waren Leistungskürzungen aufgrund der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Dieser Grund machte etwa 6 Prozent der Fälle aus, was rund 1.200 Minderungen entspricht.
Die gesetzlichen Regelungen sehen gestaffelte Kürzungen vor: Bei einer ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat reduziert. Bei wiederholten Verstößen können die Kürzungen auf bis zu 30 Prozent ausgeweitet werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben von den Minderungen unberührt. Zudem werden Leistungskürzungen nicht verhängt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder eine besondere Härte festgestellt wird.