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Mehr als 149 Millionen Euro ausgezahlt: Corona-Entschädigungen in Sachsen-Anhalt abgeschlossen

Eines der größten Verfahren im Rahmen der Pandemie endet – Rückblick auf das IfSG-Programm

Ein Kapitel aus der Zeit der Pandemie ist abgeschlossen: Mit dem heutigen Tag hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt das Verfahren zu den Corona-Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) endgültig beendet. Über 149 Millionen Euro wurden seit Beginn der Pandemie an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständige ausgezahlt – als Ausgleich für Verdienstausfälle infolge von Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungsbedarf.

„Mit großem Engagement, personellem Einsatz und souveräner Steuerung haben wir eines der größten Programme in diesem Bereich erfolgreich bewältigt“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Die Zahlen unterstreichen die Dimension des Vorhabens: Über 198.000 Anträge wurden seit 2020 im Fachverfahren „IfSG-online“ eingereicht. Rund 180.000 davon erhielten eine positive Entscheidung, gut 12.500 wurden abgelehnt. Etwa 7.200 Anträge wurden entweder doppelt gestellt, zurückgezogen oder außerhalb des Fachverfahrens bearbeitet.

Im Jahr 2023 flossen noch rund 25 Millionen Euro an Betroffene – 2024 waren es nur noch gut zwei Millionen Euro. Im laufenden Jahr sank die Summe auf unter 500 Euro. Ursache für diesen drastischen Rückgang war eine überraschende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom März 2024: Demnach besteht für mit dem Corona-Virus infizierte Arbeitnehmer auch ohne Krankheitssymptome ein Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber – sofern sie arbeitsunfähig geschrieben sind oder nicht. Daraus ergibt sich: Besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, greift keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Rechtslage wurde zuvor anders eingeschätzt.

Die Folge: Ein Bearbeitungsstopp und zahlreiche Ablehnungen bei zuvor aussichtsreichen Anträgen. Gerade in der Zeit nach der Omikron-Welle waren viele Beschäftigte positiv getestet und unterlagen behördlicher Absonderung – ohne jedoch Symptome zu zeigen. Diese Gruppe fiel nunmehr weitgehend aus dem Entschädigungsrahmen heraus.

Das in Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen betriebene Onlinefachverfahren „IfSG-online“ wird noch bis Ende Juni 2025 endgültig abgeschaltet. Neue Anträge waren bereits seit Ende April nicht mehr möglich, da die gesetzliche Antragsfrist von zwei Jahren nach Maßnahmeende verstrichen war.


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