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Marktstichprobe zeigt: Kaffeebohnen, Mehl und Kartoffeln häufig unterfüllt

Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat Mängel bei der Füllmenge von Lebensmitteln aufgedeckt. Besonders auffällig sind Unterfüllungen bei Kaffeebohnen, Mehl und Kartoffeln, die zu einem finanziellen Nachteil für Verbraucher führen. Von 736 untersuchten Lebensmitteln wiesen 57 Produkte (7,7 Prozent) eine zu geringe Füllmenge auf.

Besonders bei Kaffeebohnen zeigt sich ein erhebliches Problem: 44 von 46 geprüften Ein-Kilogramm-Packungen waren unterfüllt, was über 95 Prozent der getesteten Produkte ausmacht. Zwar lagen die Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Toleranzen, jedoch wurden nur zwei Packungen überfüllt. Dies steht im Widerspruch zum Mittelwertprinzip, welches nur dann zulässig ist, wenn die Unterfüllungen durch überfüllte Packungen der gleichen Charge ausgeglichen werden. Dies war jedoch in diesem Fall nicht gegeben. Hochgerechnet auf den gesamten deutschen Markt würden Verbraucher jährlich rund 12 Millionen Euro für Kaffeebohnen bezahlen, die sie nicht erhalten.

Die Verbraucherzentrale fordert deshalb ein Mindestmengenprinzip, bei dem jede Packung tatsächlich die deklarierte Menge enthält. Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale betont: „Wenn 44 von 46 Packungen unterfüllt sind, deutet dies auf eine Verletzung des Mittelwertprinzips hin.“

Die Verbraucherzentrale gibt auch praktische Empfehlungen: Verbraucher sollten auf beschädigte Verpackungen achten, Reklamationen bei deutlichen Unterfüllungen vornehmen und bei Bedarf die zuständigen Behörden oder Hersteller kontaktieren.

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