Wenn ich lesend am Riveufer angetroffen werde, darf mich die Polizei lt. Eindämmungsverordnung des Landes nach Hause schicken?
Der Oberbürgermeister Wiegand meinte in der heutigen „Corona-Pressekonferenz“: Ja, das wäre so in Ordnung, da das Lesen an der frischen Luft kein triftiger Grund wäre.
Das Sozialministerium hat dem Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel und der Öffentlichkeit auf entsprechende Nachfragen eine andere Antwort zukommen lassen: „ALSO: Unterscheidung zwischen GEHEN & SITZEN gibt es in Sachsen-Anhalt nicht! Erholungsauftenthalt im Freien ist unter Abstands- & Gruppenregelung natürlich weiter möglich. Laufend, stehend, sitzend. Bitte in Verordnung § 18 Abs. 2 schauen. Aber: Bitte kein Picknick & Grillen!“
Hat der Oberbürgermeister die Verordnung hier falsch interpretiert?
Für das eigene Nachlesen oder Begründungen gegenüber der „Corona-Polizei“ hier noch einmal die Verordnung:
VO_Zweite_SARS-Co-2-EindaemmungsVO_final
ToK, Foto: HalleSpektrum, Archiv
6 comments on “Lesen auf der Parkbank verboten?”
„da das Lesen an der frischen Luft kein triftiger Grund wäre.“
Dass evtl unter freiem Himmel die Vitamin D-Produktion angeregt wird, und wir das dringend nötig haben, schon mal gehört?
Hier muß einfach nachjustiert werden. Bernd Wiegand ist manchmal sogar lernfähig.
Die gezeigte Bank gehört den Freunden der Stadtbibliothek, ich erkenne es an dem kleinen Messingschild mit dem Namen der Bank. Hier hat der OB nichts zu bestimmen, sondern ich.
Sind wir schon so weit? Herr Dr. Wiegand? Auf „Lernfähigkeit“ würde ich bei so einer Antwort nicht setzen.
Solange der Bernd in der PK keine großen Abstand zu seinen Beigeordneten hält, ist alles andere nur Schwachsinn. Und dafür gibt es in Halle eine gute medizinische Einrichtung.
Ich gehe mal davon aus, dass buchlesende Bürger auf einer Parkbank dem Ex-Wessi, OB Wiegand, völlig unbekannt sind .