Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Die Finanzierung von etwa 60 Maßnahmen, ursprünglich aus dem Corona-Sonderfonds geplant, soll durch die Erklärung einer Notlage abgesichert werden. Damit reagiertr man auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Finanzierung als verfassungswidrig eingestuft hat. Die schwarz-rot-gelbe Koalition will eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, indem die Gelder nun jährlich als Kredite aufgenommen werden, wofür die Feststellung einer Notlage notwendig ist. Der Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem die Digitalisierung von Rettungsmitteln, Großgeräte für Krankenhäuser und Härtefallhilfen. Ursprünglich sollten die Maßnahmen aus einem 2 Milliarden Euro schweren Corona-Sonderfonds finanziert werden, der jedoch als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Landesregierung plant auch für 2024 die Anerkennung einer Notlage und rechnet mit einem Bedarf von 630 Millionen Euro. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird ein Ausgabenbedarf von knapp 760 Millionen Euro erwartet, der ohne massive Einschnitte nicht realisierbar ist.
Grüne: „Corona-Notlage ist keine rechtssichere Begründung für neue Schulden“
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt ab, eine Corona-Notlage für 2023 und 2024 für den Nachtragshaushalt festzustellen. „Umso länger die Kernzeit der Pandemie vorbei ist, umso schwieriger lässt sich das noch ernsthaft als Notlage im eigentlichen Sinn des Wortes erklären. Die Pandemie muss kausal für die beschlossenen Maßnahmen sein. Es gibt einige Maßnahmen, die nachvollziehbar sind. Es gibt Teile, die zunehmend Richtung Realsatire abgleiten. Es fällt mir schwer zu glauben, dass wir ohne die Pandemie auf die Digitalisierung der Landesverwaltung verzichtet hätten. Gründe, die an den Haaren herbeigezogen sind, oder nur irgendeinen pandemietechnisch positiven Effekt haben, reichen nicht aus, um die Schuldenaufnahme rechtssicher zu machen“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die jetzt schlicht vorgenommene Umetikettierung der Jahreszahlen der Schuldenaufnahmen löst lediglich ein formales Problem. Ich empfinde es als absurd, ernsthafte langfristige Haushaltspolitik davon abhängig zu machen, ob einem immer ein hinreichender Grund für eine Notlage einfällt. Das Corona-Sondervermögen gehört eigentlich in den regulären Haushalt.“
One comment on “Landtagsdebatte um Nachtragshaushalt: „Corona-Notlage“ oder Notlüge?”
Sachsen-Anhalt investiert in Rüstungsunternehmen? Leopard fester Bestandteil der Fahrzeugflotte in Magdeburg? Vielleicht haben die Linken den Zoo mit Rheinmetall verwechselt.