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Landtag verabschiedet neues Vergabegesetz – Wirtschaft lobt Bürokratieabbau

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag Änderungen am Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Ziel der Novelle ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen und Investitionen zu erleichtern.

Die gewerblichen Kammern des Landes – die Handwerkskammern Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg – begrüßten die von Wirtschaftsminister Sven Schulze vorangetriebene Reform ausdrücklich. „Erleichterungen im Vergaberecht sind notwendig, um Investitionen zu beschleunigen und die Wirtschaft zu stärken“, erklärten die Kammern gemeinsam.

Besonders hervorgehoben wurde die Streichung vergabefremder Aspekte wie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Damit entfällt eine Doppelregelung, die bisher zu Unsicherheit geführt habe. Auch die Optimierung des Bestbieterprinzips wird positiv bewertet: Künftig gilt die Nachreichung fehlender Unterlagen nicht mehr als Ausschlusskriterium, was mehr Unternehmen Chancen auf öffentliche Aufträge eröffnet.

Mit der Gesetzesänderung setzt das Land ein Signal für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen. Weniger Bürokratie soll es ermöglichen, Projekte schneller umzusetzen und die erwarteten Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes gezielt einzusetzen – mit besonderem Nutzen für den Mittelstand.


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