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Landtag: Grüne kritisieren CDU scharf – „Nicht die Razzia verletzt die Würde, sondern das Verhalten der Fraktionen“

Nach der Durchsuchung der Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Magdeburger Landtag wegen des Verdachts der Untreue hat Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) der Staatsanwaltschaft ein „entwürdigendes Vorgehen“ vorgeworfen – und damit eine scharfe Gegenreaktion bei den Grünen ausgelöst. Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann hält dagegen: Nicht die Maßnahme der Ermittler, sondern das Verhalten der CDU-Fraktion untergrabe die Würde des Parlaments.

„Niemand steht über dem Gesetz, auch keine Landtagsfraktion“, erklärte Lüddemann am Freitag. Es sei nicht die sogenannte Razzia gewesen, die das Ansehen des Landtags beschädigt habe, sondern das Festhalten an rechtswidrigen Funktionszulagen – insbesondere durch die CDU-Fraktion. Sie erinnerte daran, dass Abgeordnete nicht über das im Gesetz festgelegte Maß hinaus Zahlungen empfangen dürfen. „Im Sinne der Steuerzahlenden wäre es jetzt geboten, nicht über rechtsstaatliche Maßnahmen zu klagen, sondern die Aufklärung vorbehaltlos zu unterstützen.“

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen mehrere Landtagsfraktionen. Trotz der Parlamentsreform von 2020 sollen über Jahre hinweg unzulässige Zulagen an Funktionsträger gezahlt worden sein. Am 1. Juli durchsuchten Ermittler Räume der CDU-, SPD- und AfD-Fraktionen. Die CDU hatte die Zusatzvergütungen – laut eigenen Angaben rechtlich geprüft – auch nach 2022 weitergezahlt und erst nach Bekanntwerden der Ermittlungen eingestellt.

Landtagspräsident Schellenberger bezeichnete die Durchsuchungen in einem Schreiben an die Generalstaatsanwältin als „unangemessen und unwürdig“. Er kritisierte den Aufmarsch von 80 Polizeibeamten und die Durchsuchung während der parlamentarischen Sommerpause. Aus seiner Sicht hätte der Landtagspräsident im Vorfeld eingebunden werden müssen – die Zustimmung sei erst verspätet eingeholt worden.

Während Schellenberger das Vorgehen der Ermittler als Eingriff in das Hausrecht des Landtags wertet, pochen die Grünen auf die Unabhängigkeit der Justiz. „Die Staatsanwaltschaft hat ein Recht – ja, eine Pflicht – zur Aufklärung, wenn ein Anfangsverdacht besteht“, sagte Lüddemann. Die politische Verantwortung dürfe nicht hinter institutioneller Empfindlichkeit zurückstehen.

Die SPD-Fraktion erklärte unterdessen, sie wolle zur Klärung der Vorwürfe beitragen. Auch die AfD verwies auf eine rechtliche Einschätzung des Gesetzgebungsdienstes, nach der Erstattungen unter bestimmten Bedingungen zulässig seien. Dennoch hatte auch sie die entsprechenden Zahlungen nach den Durchsuchungen eingestellt.

Die Debatte wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Legislative und Justiz auf – und zur Verantwortung der Volksvertreter gegenüber dem Gemeinwohl. Inmitten der parlamentarischen Sommerpause wird einmal mehr deutlich, dass demokratische Würde nicht im Abwehrreflex, sondern in der Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit besteht.

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