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Landtag debattiert über Wärmewende: Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung eingebracht

Mit einer engagierten Debatte über die künftige Wärmeversorgung hat der Landtag von Sachsen-Anhalt am Freitag erstmals über ein Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung beraten. Energieminister Prof. Armin Willingmann (SPD) stellte den Entwurf vor, der die Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne vorzulegen. Ziel ist es, den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen, Nahwärmenetze oder Biomasse zu beschleunigen.

Planung als Grundlage für die Wärmewende

„Die Wärmewende nimmt Fahrt auf – aber sie braucht Klarheit und Planbarkeit“, erklärte Willingmann. Bevor Bürgerinnen und Bürger alte Öl- oder Gasheizungen ersetzen, müssten sie wissen, welche Technologien vor Ort verfügbar seien. Große Städte wie Magdeburg und Halle müssen ihre Pläne bis 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Für die Umsetzung fließen Bundesmittel in Höhe von rund 12,66 Millionen Euro nach Sachsen-Anhalt.

Viele Gemeinden hätten bereits freiwillig mit der Wärmeplanung begonnen, so der Minister. Mit dem Landesgesetz werde die Verantwortung nun verbindlich vor Ort verankert. Willingmann warb für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren: „Die Kommunen sind an Planungssicherheit interessiert – und ebenso die Menschen, die ihre veraltete Heizung bald austauschen müssen.“

Kritik und Mahnungen aus der CDU

Michael Scheffler, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begrüßte den Ansatz grundsätzlich, warnte jedoch vor zu starren Vorgaben. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein sinnvolles Instrument, um Investitionen planbar zu machen und Bürgern Sicherheit zu geben. Aber sie darf nicht an den Realitäten vorbeigehen“, sagte er.

Scheffler forderte praxisnahe Lösungen: „Nahwärme, Wärmepumpen oder Biomasse müssen flexibel eingesetzt werden können. Zwangsquoten und starre Mindestvorgaben helfen niemandem.“ Zudem müsse die Wirtschaftlichkeit stärker berücksichtigt werden. Nur so könne die Wärmewende vor Ort Akzeptanz finden.

Milliardeninvestitionen notwendig

Willingmann verwies auf den erheblichen Finanzbedarf: Allein bis 2030 seien zweistellige Milliardenbeträge nötig, bis 2045 über 100 Milliarden Euro. Deshalb habe Sachsen-Anhalt einen Energiewendefonds vorgeschlagen. „Ohne substanzielle Unterstützung des Bundes wird es nicht gehen“, betonte der Minister.

Wie das Gesetz in den kommenden Wochen im Landtag konkret ausgestaltet wird, bleibt Gegenstand weiterer Beratungen. Klar ist: Die Wärmewende soll in Sachsen-Anhalt künftig in den Kommunen geplant – und getragen – werden.


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