Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen. Damit wird das Tarifergebnis des Tarifvertrags der Länder (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nun in drei Schritten angehoben werden.
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland, begrüßte die Entscheidung. Die Beschäftigten im Landesdienst sorgten täglich dafür, dass der Rechtsstaat funktioniere und stabile Lebensverhältnisse gewährleistet würden.
Ruland verwies zugleich darauf, dass die vollständige Übernahme des im Tarifabschluss vereinbarten Sockelbetrags rechtlich nicht möglich gewesen sei. Hintergrund seien verfassungsrechtliche Vorgaben zum Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen.
Besonders wichtig sei aus seiner Sicht die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst. Die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge könne helfen, junge Menschen für Berufe im Landesdienst zu gewinnen – insbesondere bei Polizei und Justiz. Dadurch solle die Attraktivität des öffentlichen Arbeitgebers Sachsen-Anhalt gestärkt werden.