Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Dies berichtet unter anderem heute der Mitteldeutsche Rundfunk. Liebich war im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Liebich hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das Landgericht Halle verwarf am Freitag die Berufungen beider Seiten und bestätigte die ursprüngliche Strafe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Liebich erstmals ins Gefängnis. Ihm bleibt noch das Rechtsmittel der Revision.
Liebich hatte unter anderem hetzerische Aussagen über Geflüchtete, Aktivistinnen und eine Fotografin verbreitet. Während seine Verteidigerin auf Freispruch plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Haftstrafe.
Sven Liebich beschäftigt seit Jahren die Justiz und wurde bereits mehrfach zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Demnächst steht er in Leipzig erneut vor Gericht, wo ihm eine weitere Haftstrafe droht. In Halle sind zudem drei neue Anklagen gegen ihn anhängig.
5 comments on “Landgericht bestätigt Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich”
das wurde aber auch Zeit.
Die armen Mitgefangenen. Ich würde mir Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung kaufen.
Aber erklärt warum es ruhig um ihn geworden ist, selbst ein Liebich scheint dazu zu lernen.
Der Herr braucht eher professionelle Hilfe, um es sehr gewählt auszudrücken. Und das seit langer Zeit schon.
Mal sehen, die Revision wird es wohl noch geben aber das bedeutet nur die Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler.
Danach geht es in den Knast und mit ein bisschen Glück kommt bei den nächsten Verfahren noch das eine oder andere Jährchen dazu. Zeit wurde es längst, schön das es soweit ist.