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Landesverwaltungsamt unterstützt Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Kulturdenkmalen

Seit 2023 können Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden – ein wichtiger Schritt, um Klimaschutz und Denkmalschutz miteinander zu vereinbaren. Die landesweit einheitliche Entscheidungspraxis ermöglicht es Eigentümern von Kulturdenkmalen, durch die Nutzung erneuerbarer Energien aktiv zur Energiewende beizutragen, ohne den historischen Charakter ihrer Gebäude zu gefährden.

Diese Regelung zeigt bereits Wirkung: Zwischen 2023 und 2024 wurden 95 Anträge auf die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern gestellt. Ein besonders herausragendes Beispiel für den Erfolg dieses Vorhabens ist die Kavalier-Kaserne in Lutherstadt Wittenberg. Hier wird eine Photovoltaikanlage in der Sonderfarbe Rot installiert, um das denkmalgerechte Erscheinungsbild des Gebäudes zu wahren. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt diese Maßnahme mit einem Zuschuss von 13.805 Euro, der die Mehrkosten der speziellen Farbgestaltung abdeckt. Insgesamt beläuft sich die Investition auf mehr als 93.000 Euro.

„Klimaschutz und Denkmalschutz müssen keine Gegensätze sein, sondern können durch kreative Lösungen vereint werden“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen. Sie ist zweckgebunden für Maßnahmen, die den historischen Wert der Gebäude bewahren und gleichzeitig deren energetische Zukunftsfähigkeit sichern.

Mit dieser Maßnahme wird ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Landes, insbesondere zur Treibhausgasneutralität bis 2045, geleistet. Die hohe Nachfrage und die positive Resonanz zeigen, dass der Balanceakt zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz erfolgreich gemeistert werden kann.

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